Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 28. für das Schlujahr 1904-1905 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 82)
- Language
- German
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79 Zu Leos Biographie sollte auf Grund des letzten Argumentes wenigstens das Spielen der Juden unter sich gestatten, da das Geld der Gemeinde verbleit. Das Spiel hatte auch unter den Juden des Orientes seine Opfer.1) Güdemann2) hat schon bemerkt, dass in Italien die Unsitte des Spieles seit alter Zeit eingewurzelt war und hat reichlieh Belege gegeben. Auch Abrahams3) stellt einschlägige Daten zusammen. Seine Vermutung, der venezianische Bann sei vielleicht gegen Modena gerichtet gewesen, ist indes nach dem angeführten Tatbestand abzuweisen. War nun die Spielwut in ganz Italien verbreitet, so war dies in Venedig ganz besonders der Fall. Das Kartenspiel ist vielleicht in Venedig erfunden worden, jedenfalls wurde dort die erste Spielkartenfabrik gegründet und bald darauf (1506) ein Spielverbot erlassen. Auch das Lotto hatte dort sein Heim.4) Gerade im 16. Jahrhundert war das Kartenspiel nicht nur beim Adel und Bürgerstand, wie Leo in der oben mitgeteilten Stelle berichtet, sondern auch unter den Arbeitern allgemein verbreitet. »Das Stelldichein der Arbeiter waren die Kasinos oder Privatsalons, הסכימו כל הקהל בחרם גמור שלא יוכל שום יחיד (ג [Zante] שאלה בזנט״י לצחוק בקוביא ועתה להיות שיש איזה יחידים אשר אין מעצור לרוחם והן נכשלים בחרם יורינו מורה הצדק אם יכולין להתיר החרם אחרי שהם רואים שקצתם עוברים אותו ואינם יכולים לכבוש את יצרם או לאו (שדת יעקב לבית ד,לוי ם יי כ״ו.) Er zitiert Samuel di Medina's GA. Nr. 84, wo dieDezb sion eines zeitgenössischen Rabbiners angeführt wird, dass ein Spieb verbot nicht aufgehoben werden kann. Es waren ähnliche Fälle oft vorgekommen, wie aus Jakob Levis GA. hervorgeht. (Fol. 59 a und b). Er verbietet die Lösung des Cherem. 2) Geschichte der Cultur der Juden in Italien 210 ff. 3) Jewish Life in the Middle Ages, London 1896, p. 392 ff. Falsch ist Abrahams Behauptung, dass die ven. Rabbiner den Bann verhängt haben, denn Leo bemängelt eben, dass diese nicht zugegen waren. Den Bann sprachen aus nach Leo 1. c. הועד מכל גי קהלות בלי הסכמת שום חכם. 4) Molmenti, La vie privee ä Venise (Venedig 1882), p. 347 ff. Nach einem römischen Verbot aus dem Jahre 1592 dürfen Juden mit Christen nicht wetten, ob Schwangere Knaben gebären werde;! (Vogelstein-Rieger, Geschichte der Juden in Rom, II, 158).