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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1905-01-01 · 28. für das Schlujahr 1904-1905 (1905) · page 17

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
28. für das Schlujahr 1904-1905 (1905)
Date
1905-01-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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…/3122061-3122100--4569-3125443
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14 Die Handschriften. Anspruch nehmen. Ein Privatschreiben galt in den Augen jener Zeit noch als ein Stück Literatur, besonders wenn es im Namen des weltberühmten venezianischen Rabbinats er־ schien. Es wird daraus verständlich, warum so viele Personen bei strittigen Angelegenheiten sich Modenas Feder bedienten. Wie es scheint, haben die Parteien , den Schreiber gestellt, das Rabbinat hatte dann nur einfach zu unterschreiben. So dürften jene Schriftstücke entstanden sein, die Modena im Namen der »Gaonen«, wie er das Rabbinat nennt, abgefasst hat, als er selber noch nicht Rabbiner in Venedig war.1) Er wird in solchen Fällen nur den ersten Entwurf (Brouillon) zorückbehalten haben. Aus diesem Umstande wird es ver־ stündlich, warum manche Nummern in zwei voneinander abweichenden Rezensionen auf uns gekommen sind2) und warum die Autographen von Streichungen, Zusätzen, Tinten־ flecken und dgl. wimmeln. Das Brouillon sah nämlich bei Modena allzuoft ungekämmt aus, wie der Korrektor im Nachwort zur Predigtsammlung Midbar Jehuda bemerkt und wie es einmal Modena selber sich entschuldigend sagt8). Die Autographe boten bei dieser Beschaffenheit nicht die Vorteile, die solche sonst für Editionen haben. Sie sind ausserdem nunmehr fast 300 Jahre alt, so dass die Blätter vergilbt und die Tinte verblasst ist, wo sie nicht schon früher 0 Die Schriftstücke, die im Namen des Rabbinats ab^efasst wurden, bezeichnet Leo mit בשק הגאונים. Es dürften indes auch andere, bei denen diese Bezeichnung fehlt, oder nur ein Rab biner genannt ist (בשם הגאון), Schiiistücke des Rabbinats gewesen sein. Sicher: Nr. 6, 62, 69, 77; wahrscheinlich: Nr. 16 (1600), 18 (1600), 19 (1599), 79, 80 (1605), 94—96, 162—164 und 166 (1600—1601 Cividal), 210-214. ף Siehe Nr. 16, 76, 80 95-100 ,93;82־. si Ende Nr. 30: ולא יגרע'כה כתבי זה מחמת חסוד או יתור לשון כדר או טשטוש או טפת דיו. Diese Ausdrucksweise hat er witzig den Formularen entlehnt. So heisst es zum Beispiel in einem נוסח שטר הרשאת שידוכין der seltenen, mir von Herrn Dr. Porges freundlichst geliehenen Formularensammlung לכל חפץ (Venezia 1552, Nr. 1): ולא יגרע כה הרשאה זאת לא מהמת חמור או׳ יתור לשון וכוי או גרר טפת דיו או קרע ובו,. Der Korrektor sagt im Nachwort zu Midbar Jehuda unter an- ונמצא המחבר טרוד לחבר והמגיה צריך להבין ח ס ו ר, י ת ו ר, ולישנא :-derem .דתרי אפי, גרר, ומחק, וטשטוש, ו ט ם ת ד י ו, וביני שיטי וכי

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