Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 28. für das Schlujahr 1904-1905 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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12 Die Handschriften. und augenscheinlich vollständig, der andere Handschriftenhand ist aber, wie oben an den Daten gezeigt wurde, derart durcheinander gewürfelt, dass eine Ableitung aus einer wohlgeordneten Sammlung des Autors ganz und gar unwahrscheinlich ist. Es scheint ferner ganz ausgeschlossen, dass Leo selber, der eine eigene Dezisionensammlung redigiert hat, die unter dem Titel זקני יהודה noch vorhanden ist (Libowitz 111), in seine Schriftensammlung drei veritable Dezisionen1) aufgenommen hätte. Er wird wohl Abschriften von Briefen und sonstigen Schriftstücken, die er für sich oder im Aufträge anderer abgefasst hatte, gesammelt haben, ohne sie zu redigieren. Es werden lose Blätter gewesen sein, die mit der Zeit ganz in Unordnung geraten sind, und zwar schon zu Lebzeiten des Autors. Sicherlich hat er auch anderen erlaubt, von ihnen Abschriften zu nehmen. Sq wird die Bemerkung Ende Nr. 9: »bis hierher schrieb Efraim K a risch in drei Tagen« zu verstehen sein.2) Die einzelnen Stücke durften auf lose Blätter geschrieben gewesen sein, die nie geordnet wurden. So erklärt es sich, dass auch die Piecen, die sein Autograph sind, keine streng chronologische Reihenfolge zeigen. Die Blätter, die die Abschrift oder vielmehr das Konzept enthielten, hat vielleicht der Autor selbst, wie sie im Laufe der Jahre entstanden sind, auf einander gelegt. Als sie in Unordnung gerieten, blieben indessen ganze Reihen, grössere und kleinere, nebeneinander, wodurch einzelne Bündel entstanden, die jedes für sich im grossen und ganzen chronologisch geordnet waren. Allenfalls zeigen viele Nummern die zeitliche Aufeinanderfolge und man ist bei vielen Stücken berechtigt, die Abfassungszeit aus dem ף Nr. 70, 71, 195. *) Er ist auch in der Aufschrift von Nr. 8 und 9 genannt. Da Karisch 1623, also ein Vierteljahrhundert vor Modena gestorben ist (hebr. Abt. p. 7, n. 2), ist nur an eine Kopie bei Lebzeiten Modenas zu denken. Modena klagt (Nr. 124), von seinem »Pastoral« sei ohne sein Wissen eine Abschrift genommen worden und bittet Luzzatto (Nr. 119), darauf zu achten, dass Canaruti, der die bei Luzzatto als Pfand befindlichen handschriftlichen Kompositionen Modenas kaufen will, sich nicht heimlich eine Abschrift anfertige.