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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1902-01-01 · 25. für das Schlujahr 1901-1902 (1902) · p. Seite 160

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
25. für das Schlujahr 1901-1902 (1902)
Date
1902-01-01
Page
Seite 160 (sequence 168)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122088--4191-3125298
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160 Schrift und Schreiben. Diese anonym gegebene Deutung setzt Goldschrift für den ganzen Text und zwar als erlaubt voraus1). Sie wird also aus einer Zeit stammen, in der. die Forderung, bei der Bibel ausschliesslich Tinte zu verwenden, noch nicht aufgestellt wurde oder wenigstens nicht allgemeine Beachtung gefunden hatte. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass zur Zeit des Tempelbestandes, als der priesterlichsadducäische Adel noch in Blüthe stand, solche Torarollen nicht seiten waren. Es ist sehr natürlich, dass die reiche Aristokratie ihren Luxus auch auf die von ihr verehrte und als ausschlieslich.es Gesetzbuch anerkannte Tora übertrug. In den Worten Baruch’s; ״ich schrieb auf das Leder mit Tinte“ (Jeremia 36, 18), auf die die späteren Schriftgelehrten ihr Gebot, mit Tinte zu schreiben, stützen, können sie kein Verbot der Goldschrift erblickt haben. Es ist auch unbegreiflich, warum Prachtexemplare, deren Herstellung ja von Verehrung und Liebe zu den heiligen Schriften zeugte, unbrauchbar gewesen sein sollen? Die auch vom Talmud als fromme Frau verehrte Fürstin von Adiabene, ״die Königin Helene“, schenkte dem Heiligthum eine in Gold eingegrabene Eifersuchtsrolle2). Dass sie angenommen wurde und beim Abschreiben als Vorlage diente, können die Talmudlehrer nicht leugnen; es ist ihnen aber nicht entgangen, dass eine solche Tafel nach ihren Vorschriften nicht angefertigt und zu dem gedachten Zwecke nicht verwendet werden durfte, weshalb sie zu verschiedenen Erklärungen greifen. Die Voraussetzung, die gedachte Königin und ihre Söhne haben sich Goldrollen anfertigen lassen, ist gar keine gewagte. Die Erzählung des Aristeasbriefes macht auch nicht den Eindruck, dass die von ihm er־־ wähnten Goldrollen die einzigen gewesen wären. Das Verbot der Goldschrift ist nur historisch, aber nicht religionsges etzlich zu begreifen: die aus dem Volke hervorgegangene und in ihrer Mitte gebliebenen phari- *) Vgl. auch die p. 80 n. 3 angeführte Deutung. 2) Joma 37 a (oben 67 n. 2).

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