Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- 25. für das Schlujahr 1901-1902 (1902)
- Date
- 1902-01-01
- Page
- Seite 141 (sequence 149)
- Language
- German
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141 Buchstaben- Zeilen- und Kolumnenzahl d. Pent.’s. sige Jugend der Vorschrift, denn im Talmud kommt, soweit mir erinnerlich, eine derartige Notiz nirgends vor. Die alten Vorschriften bezogen sich auf ein Normalexemplar, die Schrift figurirte als eine stehende Grösse, sie war nämlieh ausserordentlich klein, wie wir schon bemerkt haben und zu beweisen noch Gelegenheit haben werden. Die folgen de arithmetische Aufstellung über Buchstaben, Zeilen und Kolumenzahl des Pentateuchs bestärkt uns in der Anschauung von der Kleinheit der Schrift. Der Pentateuch besitzt rund einen Buchstabengehalt von 304,000*). Dies ergiebt 10,183 Zeilen ä^30 Bstb., 241 Kolumnen ä 42 Zeilen. Wenn eine Kolumne eine Handbreite okkupirt — was nach allgemeiner Auffassung als Minimalmaass der Kolumne erwähnt ist — dann müsste die beschriebene Fläche 241 Handbreiten 40 Ellen (241:6) einnehmen. Zu dieser Länge kommen hinzu 240 Daumenfingerbreiten als Interkolumnen und der vordere und hintere Rand, was zusammen mehr als 15 Ellen ausmacht. Eine Torarolle hätte also 55 ׳Ellen lang sein müssen. Eine gewöhnliche Elle hatte 45 Ctm.* 2), die ganze Rolle hätte demnach eine Länge von 24.75 Meter. Dies wäre möglich. Unmöglich aber ist, dass eine Lederrolle, die im Durchmesser blos zwei Handbreiten d. i. 15 Ctm. misst3;, eine Länge von 25 Metern erreichen soll. Diese Berechnung zwingt uns also zu einer erheblichen Reducirung der Kolumnenbreite, die ihr als Grundlage dient. Wenn diese, mithin die Zeilenlänge, auf die Hälfte, also auf zwei Fingerbreiten, reducirt wird, dann verbleibt noch immer eine Rollenlänge von 15.75 Meter, was entschieden zu viel ist. Es bleibt also nichts anderes übrig, als d i e K o 1 u m n e n b r e i t e noch unter 4 Ctm. herabzumindern und die Ko* lumnenhöhe auf mehr als 42 Zeilen zu t a - *) Siehe die Nachweise Jewish Quarterly Review YIII 347 und M. Zs. Szemle XIII 131 ff. XY 237 ff. 2) Nowack, Archaeologie I 201. 3) Die Musterrolle soll 6 Handbreiten eine Elle 45 cm. hoch und ebensoviel d. h. 45 cm. im Umfang haben (vgl. oben 76 n. 2).