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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 66

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 66 (sequence 72)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122090--3985-3125091
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66 Nachdem der Deliquent ein reuiges Sündenbekenntniss abgelegt hatte, wurde ihm ein Becher mit Wein, in welchen etwas Weihrauch gemischt war, zum Trinken gereicht, damit er betäubt werde und seiner unglücklichen Lage sich weniger bewusst sei; sodann wurde die vorgeschriebene Todesart vollzogen, wobei die Belastungszeugen zuerst die Hand an ihn anlegen mussten.6) Am Tage, an dem ein Todesurtheil vollzogen wurde, durften die betreffenden Richter weder Speise noch Trank zu sich nehmen.7) 6) Synh. 43 a, Maim. Synh. c. 13 § 2. Siehe Midrasch Tanchuma Pekude, dort wird das Verfahren mit dem Weinbecher anders als im Talmud a. a. 0. beschrieben. Dort heisst es: So man die Zeugen einvernahm, giengen das Synhendxion und das gesammte Volk hinaus auf die freie Strasse der Stadt und führten den Angeklagten hinaus, zwei oder drei der vornehmsten Eichter verhörten die Zeugen, und wenn sie von diesem Verhöre zurückkehrten, sagte man zu ihnen: ״Bedenken Sie meine Herren!“ und sie antworteten : ״Zum Lehen“, so der Angeklagte frei zu sprechen war, oder ihre Antwort lautete: ״Zum Tode“, wenn er verurtheilt wurde. Im letzteren Palle wurde ihm guter, starker Wein zum Trinken gereicht, damit er trinke, betäubt werde und den Schmerz weniger empfinde; sodann erfassten ihn die Zeugen u. s. w. Daher stammt der Usus, dass der Vorbeter in der Synagoge, wenn er am Eingänge des Sabbath das Kiddusch und am Sabbath-Ausgange das Habdalagebet hei einem Becher Wein spricht: dieses mit den Worten: ״Mit Aufmerksamkeit meine Herren“ einleitet und die Gemeinde einstimmig ruft: ״Zum Leben!“ כיצד היו חוקרין את העדים כמה שאמר הכתוב ודרשת וחקרת ושאלת היטב בעת שהיו חוקרין העדים על העבירה שאדם עשה היו יוצאין הסנהדרין וכל ישראל עמם לרחוב העיר והיו מוציאין לשם לאיש שהיה חייב סקילה או א׳ מארבע מיתות ב״ד והיו יוצאין שנים מהם או שלשה הגדולים מהם והיו דורשין לעדים וכששבין מלחקור אמר להם סברי רבנן והם היו אומרים אם לחיים לחיים ואם למיתה למיתה ואם היה מחוייב סקילה היו מביאין לו יין טוב וחזק והיו משקין אותו כדי שלא יצטער מן הסקילה והיו באין העדים והיו עוקדין לו ידיו ורגליו וכד כן היו עושים לבל מיתה ומיתה שהיה חייב למות מיתת ב״ד. ובן שליח צבור כשיש בידו בוס של קדוש או של הבדלה והוא אומר סברי רבגן ואומר הקהל לחיים כלומר בי לחיים הוא הבוס גתנחומא פ׳ פקודס. Der im Midrasch erwähnte Usus, dass dem• Vorbeter von der Gemeinde beim Kiddusch und bei der Habdala das לחיים »Zum Leben!״ zugerufen wird, ist wohl nirgends mehr in Gebrauch; bei Hochzeitsfesten und bei sonstigen freudigen Veranlassungen oder geselligen Zusammenkünften wird jedoch der Becher erhoben׳ und mit dem Eufe לחיים auf das Wohl des Einen geleert, dabei werden Trinksprüche gesprochen. Siehe Orach Chajim c. 174 §13 und Elijahu Eabba z. St. Nota 17. י) Synh. 63 a, Maim. c. 13 § 4.

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