Mannheim
Compact Memory

Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 56

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 56 (sequence 62)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3122061-3122090--3975-3125081
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

56 gangen hast, fürchte nicht vor der Aussage der Zeugen I1) Oder wenn du Zeugen hast, welche den einvernommenen Belastungszeugen widersprechen können, wollen wir sie anhören und einvernehmen; auch wird es dir freigestellt, wesentliche Gründe zu deiner Yertheidigung und Freisprechung anzugeben.2) Die Verhandlung hat also mit der Hoffnung auf Freispruch zu beginnen. (3.(דיני נפשות פותחין לזכות ולא לחובה) § 39. Die meritorische Verhandlung der Richter. Bei der meritorischen Verhandlung musste bei dem jüngsten und minder gelehrten Richter begonnen werden, nicht aber bei dem Vorsitzenden, oder bei einem der älteren gelehrteren Richter des Collegiums, damit die jüngeren Richter unbefangen ihre Ansicht aussprechen und nicht durch die Ansicht der Vornehmeren und aus Scheu ihnen zu widersprechen, in ihrem Urtheile zurückhalten und gegen ihre Ueberzeugung ihnen beistimmen sollen.4) Nach der Reihenfolge ihrer im Halbkreise eingenommenen Sitze hatten sie den vorliegenden Fall mit Erwägung aller Umstände mit dem Buchstaben und Geiste des Gesetzes zu vergleichen, alles genau zu erwägen und nach reiflicher Überlegung ihre Meinung auszusprechen, ohne Rücksichtnahme auf die Meinung der anderen Richter.5) Der Richter, der für die Nichtschuld des Angeklagten sein Votum abgegeben und ihn freizusprechen erklärt hatte, konnte während der Debatte nicht mehr zu Lasten des Angeklagten stimmen. Hingegen konnte der, welcher für das Schuldig seine Stimme abgegeben hatte, sein Urtheil zu Gunsten des Angeklagten ändern, so er inzwischen hinreichende Gründe für dessen Freispruch gefunden hatte.6) Behauptete einer der bei der Gerichtsverhandlung an- 0 Maim. Synh. c. 10 § 7 u. c. 12 § 3, Synh. 32 b. 2) Synh. 40 a, Maim. Synh. c. 10 § 8. *) Synh. 32 ä, Maim. Synh. 10 § 7 u. 11 § 1. ף Synh. 32 a, Maim. Synh. c. 10 § 6 דיני נפשות מתחילי, מן הצד. 5) Maim. Synh. c. 10 § 1. 6) Synh. 32 a, Maim. Synh. c. 10 § 2 u. c. 11 § 1 דיני נפשות המלמד חובה מלמד זכות והמלמד זכות אינו מלמד חובה.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.