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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 50

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 50 (sequence 56)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122090--3969-3125075
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50 Fragen, die an den Zeugen gestellt wurden, waren Haupt• fragen und Nebenfragen.1) § 34. Hauptfragen. Diejenigen Fragen, von deren Beantwortung das fernere GerichtsYerfähren abhängt und die von beiden Zeugen vollkommen gleichmässig mit entschiedener Gewissheit zu beantworten waren, wurden Hauptfragen genannt und bildeten das eigentliche Verhör und die Einvernahme der Zeugen. Sie wurden bezeichnet mit der Benennung (״ (דרישה וחקירהNachforschung und Prüfung“.2) Diese Fragen sind: I. In welchem der sieben Schmittajahre (Erlassjahre) der sieben Schmittas eines Jobeis ist das Verbrechen geschehen?3) II. In welchem Jahre der Schmitta geschah es? r) Synhed. 40 a Maim. Synli. c. 12 § 3 Edot c. 1 § 4 ff. 2) Deuteronomium 13, 15; 19, 18 u. c. 17 v. 4. 3) Nach der mos. Lehre ist das siebente Jahr immer ein Erlassjakr (שמיטת), in welchem Felder und Gärten nicht bearbeitet und angebaut werden durften, und die von selbst gewachsenen Früchte als herrenloses Gut betrachtet und von einem Jeden, besonders von den Armen, Witwen und Waisen benutzt weiden konnten. Ferner musste der Gläubigerin diesem Jahre das von ihm gemachte Darlehen erlassen, (Leviticus c. 25, Deuteronomium c. 15). Nach Verlauf von sieben Erlass- Iahren bildete das fünfzigste das Jubeljahr, indem nebst dem Verbote der Feldarbeit und dem allgemein freien Genuss der von selbst gewachsenen Früchte auch den Knechten die Freiheit wieder gegeben und die Grundstücke, die während der neunundvierzig Jahre verkauft worden sind, an ihren früheren Stammeigenthümer unentgeldlich wieder zurückfielen. Gesetze, welche auf der einen Seite das übermässige Anhäufen der Güter, und auf der anderen die drückende Noth der Armuth verhüten und die sociale Ungleichheit einigermassen ausgleichen sollten. In Folge dieser Gesetze wurden die 49 gemeinen Jahre in sieben Theile getheilt und je nach der Eeihenfolge der erste Ciclas von 7 Jahren — die erste Sehmita שמיטה — auch שבוע genannt; der. zweite Ciclus heisst die zweite Sehmita u. s. w. Darauf bezieht sich die erste Frage an die Zeugen: In welcher Schmitta ist das Verbrechen geschehen?

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