Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 39 (sequence 45)
- Language
- German
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39 § 24. Unfähigkeit nach rabb.-talm. Gesetze. Nebst den nach mosaischem Rechte Unfähigen, gibt es noch solche, welche das talm. Recht von der Zeugenaussage ausschliesst. Dies sind : a) Jene, welche ein rabbinisches Verbot mit Wissen und Willen übertreten. (1 2.(עוברי עבירה דרבנן) b) Würfelspieler, die keinen Lebensberuf haben (משחק 2.(בקוביא שאין לו אומנות אלא הוא) c) Die professionsmässig Wetten auf Taubenflug oder Thierkämpfe betreiben3 * 5) (מפריחי יונים אם תקדים יוני ליונך). d) Hirten, die ihr eigenes Vieh weiden, u. zw, darum, weil sie häufig fremde Grundstücke abweiden (סתם רועה 4.גבהמות של עצמן) e) Zöllner, weil sie gewöhnlich höhere Zölle fordern als die gesetzlich vorgeschriebenen (מוכסין מפגי שחזקתן לקח 5.(יותר מדבר הקצוב להם מחוק המלכות) f) Unwissende, rohe, charakterlose, Gesetz und Sitte verletzende Menschen, denen jedes Schamgefühl fehlt'und die zu jeder Handlung, möge sie noch so entehrend sein, bereit sind, können als Zeugen nicht zugelassen werden. <עמי הארץ שאינן לא במקרא ולא במשנה ולא בדרך ארץ הם בחזקת רשעים ופסולים לערות עד שיוחזקו שהולכי׳ בדרכי הישרים ובז הבזויין .שאינן מקפיד" על הבושת פסולי' לעדות)6) Anmerkung. Alle diese werden erst dann befähigt als Zeugen auszusagen, wenn sie von ihrem sündhaften Lebens* wandel thatsächlich ablassen, aufrichtige Busse üben und sich bestreben, ein religiös״sittliches Leben zu führen. Aus- ג) Maim. Edoth c. 10 § 3, siehe Tal. Synh. 25 b, Bosch Haschanah 22 a, Ch. M. 34 § 10, 16. 2) Synh. 24 b, Maim. a. a. 0. siehe Kesef Mischnah z. St. Ch. M. a. a. 0. 3) Synh. Maim. u. Ch. M. a. a. 0. 4) Synh. 24b, Beba Mezia 5 a, Maim. u. Ch. M. a. a. 0. 5) Synh. 24b, Schebuoth 39, Maim. u. Ch. M. a. a. 0. 6) Kiduschin 40 b, Psachim 49 b, Maim, Edoth c. 11 § 1—6, Ch. M. c. 24 § 17.