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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 31

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 31 (sequence 37)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122090--3950-3125056
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31 Belohnung in der Freiheit und dem Bürgerrechte. Bei Freigelassenen konnte Erhebung in den Stand der Freigeborenen stattfinden. Bei freien Nichtbürgern war die höchste Belohnung das Bürgerrecht; es gab aber auch Befreiung von der Steuer (immunitas) und Befreiung vom Kriegsdienste und bei den röm. Bürgern bestand die Belohnung in der Einreihung in eine andere, geehrtere Tribus, nämlich in diejenige, in welcher der Angeklagte vor seiner Yerurtheilung war. So zeigt uns das Anklagesystem des röm. Rechts ein ganz eigentümliches Bild. Ankläger zu sein, war ein gewinnbringendes Geschäft. Ob es eine Zeit gegeben, wo der Gerechtigkeitssinn so allgemein, die öffentliche Stimme so mächtig, die Beamten so unbescholten waren, dass jeder Missbrauch fern gehalten wurde, ist sehr fraglich; gewiss ist aber, dass in der Blüthezeit der Republik die Anklage in den Criminalprocessen gewerbsmässig zur Gewinnung des Lebensunterhaltes und gelegentlich auch von Ehre und Ansehen betrieben wurde. Es bildeten sich Vereine für die Anklage unter Führern, die der Rede mächtig und im Rechte erfahren waren. Jeder Vorsitzende eines Gerichtshofes fand um sich eine Menge von Leuten, die theils einzeln, theils in Verbindung ^mit Anderen bereit waren, jede Anklage, die nöthig erschien, zu übernehmen oder selbst Verbrechen und Verbrecher aufspürten. Dieses System wurde schon früh begünstigt. durch die aus dem lebhaften politisehen Leben hervorgehenden Privatfeindschaften; es galt als erlaubt und geboten, von Eltern oder Vorfahren ererbte Privatfeinde anzuklagen. Als dazu noch die Habsucht als Beweggrund kam, entstand ein die Gerechtigkeit wenig förderlicher Zustand. Je reicher Jemand war, je höher er im Range stand, um so mehr hatte er Anklagen zu befürchten; um den Armen und Niedrigen, dessen Verurtheilung keinen Gewinn brachte, kümmerte sich Niemand. Die Mittel, durch welche sich die beständiger Gefahr ausgesetzten Vornehmen zu schützen suchten, mussten das Volk noch mehr entsittlichen und die Handhabung der Gerechtigkeit hindern. (Zumpt S. 33.)

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