Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 19 (sequence 25)
- Language
- German
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19 die Aufzeichnungen machten oder sonst mit den Acten (Codices) beschäftigt waren. Yor dem Praetor auf ebener Erde, in der Mitte waren die Bänke der Geschworenen, wo es deren bedurfte, dann auf der einen Seite der Ankläger mit den Seinen, auf der anderen der Angeklagte mit den Vertheidigern, Angehörigen und Freunden in Trauerkleidern, auf jede Weise bemüht, das Mitgefühl der Richter und des Volkes zu erregen. Endlich rings um die Geschwornen und die Parteien herum das Yolk, das neugierig und in Ungeduld erregt umheratand, Plätze miethete, aufpasste, wenn etwas Interessantes York am, sich zwischen die Bänke der Parteien und Geschworenen drängte, oft auch das Tribunal erstieg, den Praeter umringte und auch noch die dahinter befindlichen Sitze der Unterbeamten anfüllte. Alles dies war bei einer röm. Gerichtssitzung nicht blos erlaubt, es wurde sogar verlangt: ״Das Yolk soll seine Theilnahme Busserl ich zeigen.״ Ja zur Zeit der Republik, als die Provocation eingeführt wurde, war selbst Gewalttätigkeit der zuhörenden Bürger gebilligt. Dies blieb während der ganzen Zeit der Republik bestehen und erst die Kaiser sorgten durch Beschränkung der Oeffentlichkeit und Fernhalten der grossen Menge für die Ruhe und Unparteilichkeit der Gerichte. (Vgl. Zumpt a. a. O. S. 126 ff.). TV. C a p i t e 1. Ernennung der Richter. § 10. Die Ernennung der Richter erfolgte durch das grosse Synhedrium u. z. in folgender Weise: Das hohe Gericht sandte gelehrte Vertrauensmänner in die einzelnen Städte des Landes mit dem schriftlichen Aufträge, dass sie demjenigen, den sie als gelehrt und mit allen jenen Eigenschaften, die zum Amte eines Richters gesetzlich erforderlich sind, ausgestattet finden, insbesondere wenn er die Ordination erlangt hat und sich der allgemeinen Liebe und Achtung erfreuet, das Richter amt in seinem Wohnort verleihen und ihn 2*