Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 15 (sequence 21)
- Language
- German
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15 III. C a p i t e 1, Amtssitz der Gerichte. § 8. In Jerusalem gab es drei Gerichtshöfe, der eine bestand aus einundsiebenzig Richtern (סנהדרי גדולה) und hatte seinen Amtssitz im Heiligthume in der Quadernhalle (לשכת המית), während die anderen Collegien von je dreiundzwanzig bildeten; der Amtssitz des einen war am Eingänge zur Tempelhalle (פתח העזרה) der des anderen an der Pforte des Tempelberges (1.(פתח הר הבית) Der gelehrteste und vornehmste der Richter hatte den Yorsitz und wurde im Collegium der Einundsiebenzig נשיא (Fürst) genannt. Er sass an der Spitze, ihm zur Rechten hatte der Yicepräsident (אב בית דין) seinen Sitz;2) die anderen Richter sassen je nach dem Yerhältnisse ihres Alters und ihrer Gelehrsamkeit im Halbkreise, so dass sie einander und Alle sowohl den Präsidenten als dessen Stell- Vertreter sehen konnten. Auch die anderen Collegien von Dreiundzwanzig hatten einen Vorsitzenden und sassen im Halbkreise.3) In jenen Landstädten, deren Einwohnerzahl mindestens Einhundert und zwanzig Männer betrug, war ein Gerichtscollegium von dreiundzwanzig ernannt, dessen Amtssitz am Stadtthore war und dessen Richter ebenfalls im Halbkreise ihre Sitze einnahmen, an deren Spitze der Präsident sass.4) War eine Stadt unter zwei Stämme vertheilt, so musste für jeden Stamm ein eigenes Collegium von dreiundzwanzig eingesetzt werden.5) In Städten hingegen, deren männliche Bewohner die Zahl von Einhundert und zwanzig nicht erreichten, wurde bloss ein Dreirichter-Collegium ernannt.6) Bei jedem Syn- *) Tosefta Synh. c. 7, Chagiga c. 2, Talmud Synh. 88b, Maim. Synh. c. 1, § 3. 2) Tosefta Synh. c. 8, Maim. a. a. 0. 3) Synh. 86b. Maim. a. a. 0. Siehe Kaschi s. v. סנהדרין. Maim. a. a. 0. § 3. 4) Synh. 2b, 17b. Maim, a. a. 0. 5) Synh. 16b. Siehe Tosefoth s. v. שופטים. 6) Maim. Synh. c. 1 § 4. Siehe Kesef Mischna z. St.