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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 14

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 14 (sequence 20)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122090--3933-3125039
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14 eingeäschert und das grosse Synhedrium von seiner Stätte vertrieben ,war, die Wirksamkeit desselben blieb trotz der Zeiten Stürme ununterbrochen aufrecht erhalten; zehnmal musste es seinen Amtssitz verlegen,1) aber sein Eifer und seine Pflichttreue blieben ungeschwächt, überall wurden in alter Weise Ordinationen vorgenommen; um die Ordination nicht fallen zu lassen, ordinirte Rabbi Juda b. Baba in der Hadrianischen Zeit mehrere Gelehrte, büsste es jedoch mit dem Leben.2) Endlich gelang es doch der feindlichen Macht den herrlichen Ring der Ordination zu durchbrechen, und jede Semichah unmöglich zu machen3) hiemit erlosch jede Strafrechtspflege.4) Nur bezüglich der Civilgerichtsbarkeit haben die Rabbinen jener Zeit kraft ihrer Autorität verordnet, dass selbst Richter, die nicht ordinirt sind, so sie nur die nöthige Fähigkeit besitzen und die Autorisation (רשות) erhalten haben, in Civilrechtssachen als Richter, selbst mit Zwangsanwendung fungiren dürfen.5) Anmerkung. Vergleichen wir die Befähigung zum Richter im röm. Rechte mit der nach, dem mos. talmud. Gesetz, so ergibt sich ein sehr bedeutender Unterschied. Während das letztere die angeführten Qualificationen zum Richteramte unbedingt fordert, wurde bei den Römern selbst die Rechtskenntnis nicht als Bedingung gestellt. Die Aemter wurden ohne vorhergegangene Prüfung besetzt; bei der Wahl des Prätors wurde keine besondere Rücksicht auf die Rechtskenntnisse genommen; er musste daher, wenn er diese nicht selbst besass, bei seinen Assessoren sich Rath holen« 13 Talmud Eosch Hosebanab 31a u. b. 2) Synhed. 14a. Aboda sara 8b. 3) Siebe Maim. Commentar zur Mischna Synhedrin, I. Abschnitt, ferner Maim. Jad-Hachasaka Synb. c. 4. § 11; E. Löwi b. Cbabib Eesp. p. 59 ff. (Lemberg 1865.) Nach Seder Hadoroth s. v. Hillel. II. hörte die Ordination auf im Patriarchat Hiflels II. (830—365). 4) Todesurtheile wurden schon vierzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels nicht mehr gefällt. (Synb. 41a, Maim. Synh. c. 14, § 13. 5) Synb. 2b, 3a, Baba Kamma S4b u. a. 0. Maim, ds. c. 5, § 8. שלא תנעול דלת בפני לוין. במלתא דשכיחי ואית ביה חסרון כיס ■ עבדי4 .שליחותיהו

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