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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 11

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 11 (sequence 17)
Language
German
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11 Indessen gab es hierüber in den ältesten Zeiten und auch in den zwölf Tafeln kein Gesetz, es scheint mehr eine Gerichtssitte zu sein, die sich mit Hilfe der Yolkstribunen gebildet haben dürfte. Es durfte wohl gegen diejenigen, die im Staatsdienste abwesend waren, eine Klage angebracht werden, aber jede weitere Verhandlung wurde bis zur Rückkehr des Abwesenden verschoben. Dieser Schutz für die im Staatsdienste Abwesenden währte fort, als die Schwurgerichte zuerst über Amts verbrechen, dann auch über gemeine Verbrechen errichtet wurden. Alle Proeesse, welche gegen Statthalter von Provinzen gerichtet wurden, sei es wegen Erpressung, Majestäts- oder anderer Verbrechen, begannen erst nach deren Rückkehr nach Rom (Zumpt a. a. O. S. 78). II. C a p i t e l Qualifikation zum Richter• § 7. Zum Drei-Reichtercollegium konnte nur derjenige ernannt werden, der: a) klaren Verstand, richtige Urtheilskraft und gründliehe Gesetzeskenntnisse besitzt. (־ (1(חכם ונבון b) war Bescheidenheit und Sanftmuth erforderlich (ענוה), um in Ruhe und Gelassenheit die Parteien anzuhören2); c) wahre Frömmigkeit und die volle Ueberzeugung von der Wahrheit, dass das Recht Gottes sei (3(יראה); d) Uneigennützigkeit und Freiheit von jedem Geld- oder sonstigem Interesse und von aller Hoffnung auf Gewinn, sowie von Furcht vor Verlust (4(שנאו! ממון); e) musste ihm die Wahrheit als das höchste Ideal gelten und musste er ihre Erforschung als Lebensziel betrachten (;(5(אהבת האמת ג) Maim. Synhedrin c. 2, § 7. 2) Maim a. a. b. ץ 3) Maim. Das. 4) Maim. Das. 5) Maim. Das.

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