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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 9

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 9 (sequence 15)
Language
German
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9 Doch auch dessen Competeuz war beschränkt und zwar darin, dass manche Verbrechen, welche die Todesstrafe nach sich zogen, vor das Forum der Einundsiebenzig (סנהדרי גדולה) gebracht werden mussten. Z. B. die Bewohner einer Stadt, die sich zum Götzendienste verleiten Hessen (1(אנשי עיר הנדחת) oder ein falscher Profet, oder wenn der Hohepriester der Angeklagte war u. dgl. gehörten aussehliesslieh in die Cotnpetenz des Einundsiebenziger-Collegiums.2) In allen anderen Fällen gab es keinen Unterschied zwischen Stand und gesellschaftlicher Stellung, zwischen Reichen und Armen, zwischen Bürgern des Staates und Fremden, bei Allen fand ein gleiches Verfahren beim Gericht statt, bei Allen galt das göttliche Gesetz: ״Ein Recht sei für Alle, für den Fremdling, sowie für den Einheimischen, denn ich, der Ewige bin euer Aller Gott und gerechter Richter, in dessen Hamen ihr Recht sprechen sollet,“3) Jeder konnte angeklagt werden, selbst die Könige Judas (מלכי בית דוד), blos die Könige Israels (מלכי ישראל) bildeten eine Ausnahme seit der Regierung des Königs Jannaeus4) (ינאי). Anmerkung. Auch im römischen Recht herrschte in den ältesten Zeiten Rechtsgleichheit. Es hat ursprünglieh weder einen Stand, noch Einzelne —ausser dem Könige — gegeben, die ein besonderes Recht, oder einen besonderen Gerichtsstand hatten. Die Patrizier und Plebejer waren ein und demselben Richter unterworfen, der Vorzug der ersteren bestand nur darin, dass dieser Richter ein Patrizier war; später, nach der Ausgleichung der Stände wären beide gleicherweise in Rechtssachen befehlende und gehorchende. Auch z.wischen Bürgern (civis) und Fremden (peregrinus) herrschte Gleichheit, bis später ein eigener Fremdenprätor ernannt wurde, was aber nur wegen der Menge der Geschäfte eingeführt wurde; der Fremdenprätor war den 9 Deuteronomium c. 13. 2) Synhedrin 6a Maim. Synhedrin c. 5, § 1. 3) Leviticus c, 24 y. 22. 4) Synhedrin 18a, 19a, Maim. Synhedrin c. 2, § 5 und Melachim e. 3, § 7•

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