Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 4 (sequence 10)
- Language
- German
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4 von dessen Werth e zu bezahlen verpflichtet ist, kann nicht als Strafe betrachtet werden und zwar um so weniger, als bei Entweihung des Heiligthums, das Fünftel nur dann zu bezahlen ist, wenn die Benützung in Unwissenheit, dass der Gegenstand ein dem Heiligthum geweihter ist (מועל בשוגג),, erfolgte und beim Raube sowohl, wenn der Räuber den falschen Eid wissentlich (במזיד) als auch, wenn er ihn in Unwissenheit (בשוגג) abgelegt hat. Es ist daher die Zahlung des Fünftels keine Strafe, sondern eine Art der Sühne, so wie das Schuldopfer, (אשם מעילות, אשם מילות) das als Sühne der Schuld zu bringen ist. 3. Anmerkung. Die Gefängnisstrafe kennt das mosaische Gesetz nicht. Jener Fall im 4. Buche Moses (Num. C. 15 Y. 34), wo berichtet wird, (<ויגיחו אותו במשמר ״Und sie hielten den, der am Sabbath Holz gesammelt, in Yerwabrungshaft“, war keine Strafe, sondern ein Akt der Sicherung seiner Person, wie die Schrift ausdrücklich bemerkt t (״ (כי לא פרש מה יעשה לוdenn es war nicht klar, welche Strafe ihn treffe.“ Ebenso verhält es sich bei der Haft, die Moses über den Lästerer (מקלל) verhängte. (3. B. M. C. 24 Y. 12). Dass in den späteren Zeiten die Gefängnisstrafe angewendet wurde, so z. B. gegen den Profeten Jeremias, der eine längere Zeit der Freiheit beraubt war* (Jeremias C. 20), das war ein Act der Willkür und nicht der Gerechtigkeit. Ebenso dem Gesetze zuwider war die vom Könige Assa in Juda verhängte Gefängnisstrafe über den Seher Chanani (Chronik II, C. 16 V. 10) und die des Ahab, Königs in Israel über den Profeten Micha (Chro~ nik II, C. 18 V. 26), welche bei dem letzteren noch mit sehr dürftiger Kost verschärft war. Wenn endlich im Buche Esra (Cap. 7, Y. 26) die Gefängnisstrafe unter den anderen׳ Strafen angeführt wird (ולאסורין), so bemerkt schon Michaelis (Mos. Recht 4 Th. § 238) ganz richtig, dass dieses nicht mosaisch, sondern persisch ist und zwar ist dies enthalten in einem persischen Edict, in welchem Esra und den von ihm bestellten Richtern gestattet wird, gegen Uebertreter des Gesetzes mit Lebens-, Geld- und Gefängnisstrafen zu