Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 3 (sequence 9)
- Language
- German
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3 um der schweren Strafe des Himmels zu entgehen יסורין ״ ממרקין כל ׳עונותיו של אדםIrdische Leiden reinigen von der Sünde und lindern den Seelenschmerz im Jenseits,“1) II. Capitel. Eintheilung und Art der Strafe. § 3. Eintheilung der Strafe. Die Strafen werden eingetheilt in mosaische und talmudisch-rabbinische. Mosaisch sind jene Strafen, welche in der Thorah angeführt sind und rabbinisch-talmudisch jene, welche Y0n den Männern der grossen Synagoge (אנשי כנסת הגדולה) und den späteren Autoritäten des grossen Synhedriums (בית דין הגדול) kraft ihrer von der Thorah ihnen verliehenen Machtvollkommenheit festgesetzt wurden. § 4. Die mosaischen Strafen sind: I. Die Todesstrafe (מיתת בית דין). II. Leibesstrafe (מלקות) und III. Geldstrafe (קנס ,עונש ממון). 1. Anmerkung. Ausser diesen Strafen, die der menschliche Richter zu vollziehen hat, gibt es noch andere, die dem weltlichen Gerichte entzogen und von Gott verhängt werden; dies sind: 1. Die Strafe der Ausrottung, des Abschneidens des Lebensfadens (כרת, שנברתו ימיו) und 2. Tod durch die Macht des Himmels (מיתה בידי שמים). Bei diesen findet ein gerichtliches Verfahren nicht statt, weshalb hier die kurze Andeutung genügt. 2. Anmerkung. Dass derjenige, welcher ein ge« heiligtes Gut für seinen Gebrauch benützt hat (מועל בקדשים), oder der, welcher ein fremdes Gut. geraubt und unter Eidesleistung den Raub geleugnet hat (גזל ונשבע על שקר), nebst dem entweihten oder geraubten Gute noch deu fünften Theil x) Talm. Berachot 5a. 1*