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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1901-01-01 · XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901) · p. Seite 2

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
Date
1901-01-01
Page
Seite 2 (sequence 8)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122090--3921-3125027
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2 der Tugend und des Rechts in ihrem himmlischen Glanze allgemein Licht und Wahrheit verbreite. ״ .ובערת הרע מקרבךUnd du sollst den Bösen und das Böse aus deiner Mitte entfernen.“1) והיה מחניך קדוש ולא יראה ״ בך ערות דברDann wird dein Lager heilig sein, so keine Schandthat bei dir gesehen wird.“2) 2. Soll durch die Strafe sowohl der Yerbrecher von ferneren Gesetzes Verletzungen abgehalten, als auch ein jeder Andere vom Verbrechen abgeschreckt werden. וכל ישראל ״ ישמעו ויראון ולא יוסיפו לעשות כדבר הזה בקרבךEin Jeder in Israel soll es hören und sich fürchten und nie mehr eine solche Unthat begehen in deiner Mitte.“3) Wohin würde die Gesellschaft kommen, wenn das Verbrechen unbestraft bliebe? Nicht nur der Uebelthäter würde auf der Verbrecherlaufbahn unaufhaltsam weiterschreiten, auch andere würden von dem bösen Beispiele verleitet, Eigenthum und Leben ihrer Mitmenschen angreifen und dahin wäre das bürgerliehe, friedliche Zusammenleben, dahin die Ruhe und Sicherheit des Staates, dahin Recht und Tugend, es wäre ein fortwährender Kampf Aller gegen Alle. מלך במשפט יעמיד ארץ ״Durch den Schutz des Rechts kann der Herrscher das Land erhalten.“4) 3. Endlich soll die Strafe auch eine Sühne des Uebelthäters bewirken.‘ Der Verbrecher sündigt auch gegen Gott, der das Unrecht verabscheut, dessen Gesetze voller Liebe , und Gerechtigkeit sind, der uns befiehlt צדק צדק תרדוף ״Dem Rechte sollt ihr stets folgen“5), ולא תחטיא את הארץ ״und das Land durch Ungerechtigkeit oder Sittenlosigkeit nicht sündhaft machen;“6) gegen diesen göttlichen Gesetzgeber sündigt der Uebelthäter und er bedarf der Sühne, ג) Deuteronomium c. 22 v. 21. 2) Deuteronomium c. 23 v. 15. s) Das. c. 13 y. 12. 4) Proverbia c. 29 y. 4. 5) Deuteronomium c. 16 v. 20. 6) Das. c. 24 v. 4.

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