Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- XXIV. für das Schlujahr 1900-1901 (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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I. Hauptstüek. Strafe und Arten derselben. I. C a p i t e 1. Begriff und Zweck der Strafe. § 1- Begriff der Strafe. Strafe (קנס ,עונש) ist nach mosaisch-talmudischer Lehre die Vergeltung des freyentlich verletzten Gesetzes, des Rechts oder der Religion. ״ כאשר עשה כן יעשה לוwie er gethan, soll ihm gethan werden44.1) § 2. Zweck der Strafe. Strafe ist nicht Rache, die die Thorah überhaupt streng verbietet, sie ist vielmehr ein Act der Gerechtigkeit und der Nothwendigkeit zur Erhaltung und Kräftigung des Staatswohles. Der Uebelthäter beschädigt nicht blos denjenigen, den er verletzt, seine Unthat erstreckt sich auf die ganze Gesellschaft, deren Mitglied er ist, sie wirft einen Schatten auf den Staat, dessen Bürger er sich nennt; der Verbrecher ist das kranke Glied an dem grossen Staatskörper, es muss geheilt, oder, wo dies unmöglich ist, amputirt werden. Der Zweck der Strafe ist somit: 1. Den unheimlichen Schatten, den das Verbrechen über die Gesammtheit breitet, zu entfernen, damit die Sonne 1) Leviticus cap. 24 v. 19. 1