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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1896-01-01 · [19] für das Schlujahr 1895/96 (1896) · page 123

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[19] für das Schlujahr 1895/96 (1896)
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 123)
Language
German
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108 Begründung einzelner Gebote. dadurch genügend begründet. Ein solches Gebot ist die Weihe der Erstgeborenen (Exod. 13, 11 ff.)1). — Die Gebote über Sabbath־ und Jubeljahr dienen zur Betätigung des Erbarmens und der Freigebigkeit, wie es in Exod. 23, 11 ausdrücklich gesagt ist, besonders aber auch der Milde gegen die Armen und die Sklaven. Ausserdem aber sollte die Ertragfähigkeit des Bodens durch das Brachlassen gekräftigt, ferner, durch die Unveräusserlichkeit des Grundbesitzes (Lev. 25, 23), der wirtschaftliche Wohlstand des Yolkes dauernd befestigt werden. — Deut. 23, 16. Das Gebot, selbst an dem schütz״ suchenden Sklaven grossmüthig zu handeln, lehrt die Pflicht der Grossmuth gegen Jeden, der unseres Schutzes bedürftig ist. Doch lehrt das Gebot in Exod. 21, 14, dass gegen Yerbrecher keine Grossmuth geübt werden dürfe; denn wenn selbst Gottes Heiligthum dem Yerbrecher nicht Schutz gewährt, wie sollte ein noch so hoch stehender Mensch ihn schützen dürfen: Mitleid, an Gesetzesübertretern und Yerbrechern geübt, bedeutet Härte gegen alle Welt. Dies steht im Gegensätze zu den Sitten der Heiden, die es als rühmenswerthe Tugend betrachteten, dem ersten besten Schutzsuchenden, sei es ein Unterdrücker oder ein Unterdrückter, trotzigen Beistand zu gewähren, wie das aus ihren Geschiehten und Gedichten bekannt ist.2). 5.3) Exod. 21, 32. Der als Wehrgeld für den getödteten Sklaven gezahlte Betrag von 30 Schekel ist die Hälfte der im Gesetz von den Schätzungen (Lev. 27, 2—7) als Werth des freien Mannes bestimmten Betrages4). — Exod. 21, ג) Ib. M. erklärt dabei, warum bei diesem Gebote von Thieren nur Binder, Kleinvieh (Num. 18, 17) und Esel genannt sind. Für die Israeliten, als Hirtenvolk (Gen. 47, 3), hatten nur diese Thiere Werth, und weder Pferde, noch Kameele, welche auch in der midjanitischen Beute nicht erwähnt sind (Num. 31, 30), während Jakob in Gen. 32, 6 neben den Bindern auch Esel erwähnt. 2) Gemeint sind die heidnischen Araber. Ueber die Schutzge- Währung als Tugend des alten Araberthums s. Go 1 d z i h e r, Muhammedanische Studien I, 13. 3) III, 40. 4) Hier liegt ein Gedächtnissfehler M.’s vor, da in Lev. 27, 3 nicht 60, sondern 50 Schekel angegeben sind.

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