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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1896-01-01 · [19] für das Schlujahr 1895/96 (1896) · page 122

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[19] für das Schlujahr 1895/96 (1896)
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 122)
Language
German
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IRI
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\ . , , Begründung einzelner Gebote. 107 Planeten Mars wartete1). — Zu Lev. 1923 י. Es war heidnischer Aberglaube, von den Fruchtbäumen schon die Früchte des ersten Jahres theils als Opfer darzubringen, theils im Götzentempel zu verzehren; dadurch meinte man, die Fruchtbarkeit des Baumes zu sichern. Deshalb ist es verboten, die Früchte der ersten drei Jahre zu gemessen (denn manche Bäume tragen erst im dritten Jahre Früchte); und es wird — im Gegensatz zu jener heidnischen Meinung — verheissen (V.25), dass der Ertrag des Baumes sich vermehren werde. Dass die Früchte des vierten Jahres ״dem Ewigen geweiht sind״, ist ein Ersatz für das Verzehren der ersten Früchte in den Heidentempeln2). 4. 3) Deut. 14, 22. Die Verpflichtung, den Zehnten ganz in Jerusalem zu verzehren, sollte zurMildthätigkeit führen, indem man den Zehnten nur zu den Mahlzeiten verwenden durfte und so, was man nicht selbst verzehrte, den Armen zukommen liess. — Die Zusammenkunft am Orte des Heiligthums dient zur Stärkung der Brüderlichkeit und Liebe unter den Menschen4). — Deut. 26, 1—10. Die Darbringung der Erstlinge sollte die Tugend der Demut bethätigen, indem auch der Vornehmste seinen Korb persönlich hinbrachte und dem Priester übergab. Die bei der Darbringung zu sprechenden Worte sollten daran mahnen, dass es religiöse Pflicht ist, sich im grössten Wohlstände der ehemaligen Noth zu erinnern, wie denn oft ausdrücklich vorgeschrieben ist: Erinnere dich daran, dass du Sklave warst im Lande Aegypten. Die Thora befiehlt noch oft, sich der Befreiung aus Aegypten und der dabei geschehenen Wunder zu erinnern, und jedes Gebot, welches solcher Erinnerung dienen und den Glauben an Gottes Walten befestigen soll, ist schon J) Ib.j ergänzt aus S. H. Verbote, N. 40. M. erwähnt an beiden Stellen aucli einen anderen Grund des Verbotes : damit nicht durch solchen Tausch des Gewandes die sinnliche Begierde erregt und zu allerlei Unsittlichkeiten Anlass geboten werde. 2) In Parallele gestellt mit der Erklärung zu Lev. 20, 5 (s. unten Cap. XIX.) 3) HI, 39. *) S. auch III, 46 Ende.

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