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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1896-01-01 · [19] für das Schlujahr 1895/96 (1896) · page 119

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[19] für das Schlujahr 1895/96 (1896)
Date
1896-01-01
Page
– (sequence 119)
Language
German
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104 Die vierzehn Abtheilungen der Gebote. Gebote der Rede in Bezug auf die Begründung der Gebote nicht als besondere Kategorie gerechnet werden müssen1). Die Gebote zerfallen, vom Gesichtspunkte ihrer Begrün düng betrachtet, in vierzehn Abtheilungen2). 1. Gebote, welche die Grundanschauungen, die Hauptlehren der B,eligion zum Gegenstände haben, die also keiner weiteren Begründung bedürfen• 2. Gebote gegen den Götzendienst; sie dienen dazu, die wahren Anschauungen zu bekräftigen und in der grossen Menge zur dauernden Geltung zu bringen. ' 3. Gebote zur Veredlung der Sitten; sie dienen der Vervollkommnung der gesellschaftlichen Zustände. 4. Gebote der Wohlthätigkeit; ihr Grund ist das auf der Gemeinsamkeit der menschlichen Schicksale beruhende Mitleid. 5. Gebote zur Verhinderung der Ungerechtigkeit und Gewaltthätigkeit. ג) III, 31 Ende. Damit rechtfertigt M. seine Abweichung von der in S. H. 9. Grundsatz Anf. (p. 33) gegebenen Eintheilung der Gebote in vier Classen, je nachdem sie Meinungen, Handlungen, Sitten oder Worte (ארא, אפעאל, אכלאק, אקאויל) zum Gegenstände haben. Diese Eintheilung scheint auf der I b n E s r a’s (Excurs im langen Comm. zu Exod. 20, 1) in מצות הלב, מ* הלשון, מ׳ המעשה zu beruhen. Nur Tvird bei M. Ibn Esra’s erste Kategorie zu zweien: Meinungen und Sitten; das Gebot der Nächstenliebe erwähnt M. in S. H. als Beispiel für seine dritte Kategorie, bei J. E. figurirt es in der ersten. Doch auch mit der Eintheilung Abraham Ibn Däuds (Die Bibelexegese d. j. R., S. 151) berührt sich die Maimüni’s. S. hierüber B. Yaj da, A mözesi törvenyek eszszerü megokoläsänak törtenete, S. 21. (M. Zs. Szemle IV, 266). 2) III, 35. Die Reihenfolge dieser Abtheilungen schliesst. sich der im Bisherigen wiedergegebenen Uebersicht der allgemeinen Zwecke der Gebote an. Denn Abth. 1 und 2 betreffen die ״Meinungen“, 3 die ״Sitten“, 4, 5, 6 und 7 die ״socialen Handlungen“; 8—12 betreffen den Cultus und daher mittelbar die Meinungen, 13 u. 14 dienen den Zwecken der Gehorsamsübung, der Mässigung der Begierden und der Heiligung, also mittelbar den Sitten (s. die Bemerkung in M. N. HI, 38). Ueber die 14 Abtheilungen der Gebote in M. T. s. S. 105, Anm. 2. Es ist nur Zufall, dass es ebenfalls 14 Grundregeln sind, welche M. in der Einlei־ tung zu S. H. für die richtige Zählung und Bestimmung der 613 Gebote aufstellt.

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