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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1895-01-01 · [18] für das Schlujahr 1845-95 (1895) · page 58

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[18] für das Schlujahr 1845-95 (1895)
Date
1895-01-01
Page
– (sequence 58)
Language
German
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53 man der französischen Botschaft an die Seite zu geben, nicht einlöste, aber den günstigen Lauf der Sache vermochte die kleine Verstimmung nicht aufzuhalten. Yon geradezu ausschlaggebendem Einflüsse war hierbei die innige Freundscliaft gewesen, in der Conegliano zu dem Kadilasker von Rumili, Ssadik Efendi, dem späteren Mufti1), stand. Dieser hatte aus den täglichen Besprechungen mit Conegliano die Ueberzeugung geschöpft, dass es sich hier um eine Gewaltthat handle. Ein Brief des Oberstlandesrichters, der er war, an den Stambul Efendisi, in diesem Sinne geschrieben, musste den Gang der Untersuchung von vornherein günstig beeinflussen. Die Wärme dieses Briefes hatte selbst den Botschafter ergriffen, der ihn amtlich und auf das Angelegentlichste nach Constantinopel befördern liess. Der Tag der Verhandlung erschien. Verona war mit einem Tschausch von Adrianopel pünktlich dahingeschickt worden. Der Ka'fmakam, der Kapudanpascha und der greise Oberstrichter von Constantinopel bildeten den Gerichtshof. Neben den vier Verhafteten und Verona hatte sich auch Capitän Mercin zur Tagfahrt eingefunden. Den Dragoman machte, da die französische Botschaft keinen beigestellt hatte, einer der vielen Renegaten2), die in der türkischen Marine allezeit eine Rolle spielten, der Capitän Abdi Rahman. Als man nach der Feststellung der Generalien die Angeklagten im Protokolle als Spione bezeichnen wollte, legte der Oberstrichter mit der selbst vom Sultan unwiderruflichen Formel : das will das Gesetz nicht, das andere Beweise fordert, sein Veto gegen diese von vornherein verderbenbringende Unter- Stellung ein. So war dieser Greis der Schutzengel der Venezianer geworden, die, durch die anfängliche Lauheit des Botschafters einem feindseligen Dolmetsch ausgeliefert, leicht an der Schwelle des Prozesses hätten verurtheilt werden können. Dass sie ohne Schutz waren, hatte freilich auch er, obzwar es keineswegs aus dem Munde der Angeklagten kam, in das Protokoll müssen einsehreiben lassen. Mercin, der gefürchtete Angeber, hatte sich merkwürdig harmlos benommen. Seine Zeugenaussage war ein ganzer!) II a m m e r a. a. 0. 864 n. 7. 2) Zinkeisen a. a. 0. 296 n. 2.

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