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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1895-01-01 · [18] für das Schlujahr 1845-95 (1895) · page 32

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[18] für das Schlujahr 1845-95 (1895)
Date
1895-01-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
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27 Nachts die Thore des Ghettos zu verlassen, längst hatte aufgehoben werden müssen1). Ein Wohlthäter der Armen, Tag und Nacht zu Kranken gerufen, auch bei ärztlichen Consilien viel begehrt, hatte Salomo den Zwang des entehrenden jüdischen Abzeichens, des gelben Hutes, oft lästig und drückend, ja als ein störendes Hinderniss in der Aus- Übung seines gemeinnützigen, mit so viel Ernst und Würde erfüllten Berufes empfunden. Der Yerkehr mit den höchsten Aemtern des Staates, denen ihn die Vermittlung der Berichte seines Bruders Israel genähert hatte, war auch nicht ohne Einfluss auf die Mehrung seines Rufes und das Wachsthum seines Ansehens geblieben. Als den Senat wieder einmal das Problem beschäftigte, durch Austiefung der todten Lagune die Gesundheit der Stadt zu heben, war auch er um ein Gutachten angegangen worden‘2). So hielt er denn am 2. August 1685 den Zeitpunkt für gekommen, die Erlaubniss zur Ablegung des Judenzeichens und Aufsetzung des schwarzen Hutes einzuholen. In einem Gesuche, in dem er es als das Glück seines Lebens preist, in Padua unter dem Schutze der Republik geboren zu sein, weist er auch auf die Dienste hin, die es seinem Bruder für den Staat zu leisten vergönnt gewesen sei. In der That empfahl ihn bereits am 21. August der Magistrat der Cattaver3) unter dem Hinweis *auf seine in armen wie in vornehmen Häusern gleich eifrig geübte Praxis, auf die Zeugnisse der hervorragendsten adeligen Bürger und die ihm vom Semite selbst erwiesene Auszeichnung zur Verleihung dieser Gnade oder Hinwegräumung ungebührlicher Kränkung. Die Cattaveri hatten sonst eifersüchtig und mit Strenge über die Aufrechthaltnng der Judenzeichen gewacht und eben jetzt ihre Wachsamkeit auf die aus der Levante heimgekehrten jüdischen Unterthanen ausgedehnt, die sonst gewohnt waren, ihre Landestracht auch in Venedig beizubehalten. Israel Conegliano war daher gezwungen, bei seiner Ankunft ג) S. Anhang V, 64. ף Ib. 3) Ib. Ygl. über die Cataveri oder Avogadori de intus, später die Censurbehörde für jüdische Drucke, Gr. M. Thomas im Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit N. F. 27 (1860), 351.

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