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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1892-01-01 · [15.] für das Schlujahr 1891-1892 (1892) · page 140

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[15.] für das Schlujahr 1891-1892 (1892)
Date
1892-01-01
Page
– (sequence 140)
Language
German
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IRI
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!30 ■ - j0 1111 da Hallevi. - Gott zu sich genommen hatte (II. Kön. 2, 9), gleich einem andern Manne der Vorzeit (Gen. 5, 24). Auf das Jenseits zielt auch der Wunsch Bileams, sein Ende möge dem Ende der Kinder Israels gleichen (Num. 23, 10). Den Glauben des Volkes an die Fortdauer der Seele nach dem Tode beweist die Erzählung von der Befragung des todten Samuel durch Saul (I. Sam. 28). Und wenn auch die Bibel nichts über Paradies und Hölle enthält, so stammen doch die Namen derselben עדן p und גי הנם sicherlich aus der Bibel1). 11. Aus der Polemik J. H.’s gegen die Karäer und seiner Vertkeidigung der Tr adition, deren The- Die Traditions- .! .! , . ׳ ־ •1 ס!. one und Geschichte er seinem Jtieligionssysteme exegese.Agada. ejnf£gt2)? seien hier diejenigen Stellen hervorgehoben, welche sich auf die Tradition als Hilfsmittel der Bibelexegese und auf die in der Traditionslitteratur enthaltene Schriftauslegung beziehen. Was die Notwendigkeit der Ueberlieferung zum Verständnisse der Bibel und zur vollständigen Kenntniss ihres Inhaltes betrifft3), so beweist J. II. dieselbe besonders aus der Unmöglichkeit, die pentateuchischen Gesetze ohne deren traditionelle Erläuterung und Ergänzung zu verstehen und auszuüben4 ). Ganze Gebiete des religiösen Lebens, wie das Gebet und der Glaube an die jenseitige Vergeltung beruhen auf Ueberlieferung5). — Auf die Bemerkung des Königs, dass die Schriftauslegungen der Weisen des Talmud so häufig der rationellen Auffassung widersprechen, erwiedert der fügt 01* zum Namen des Propheten Elija den in der muhammedanischen Legende üblichen Namen Cliidhr (כצר) hinzu.!) I, 115. In III, 20 f. wird die Frage beantwortet, warum in den jüdischen Gebeten das künftige Leben so selten erwähnt wird. 2) s. III, 39 ff. 3) Dass auch der Text der Bibel richtig nur auf Grund der ihn begleitenden Ueberlieferung gelesen werden könne, beweist J. H. in seiner Ausführung über die Massora (s. oben S. 110). 4) III, 35. Er nennt die Gesetze über die Zeitrechnung (Exod. 12, 2), über das Schlachten, die zum Genüsse verbotenen Fettheile, die reinen Yögel, das Sabbathgesetz (Ex0(l. 10, 29), die Rechtsprechung in Exod. 21 ff., Deut. 21 ff. , das Erbrecht, verschiedene Ceremonialgesetze. 6) Ib.

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