Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [15.] für das Schlujahr 1891-1892 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 136)
- Language
- German
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126 Jeliuda Hallevi. an Fasttagen *führt zu Gott nicht näher als die Freude an Sabbathen und Festtagen, wenn nur die Freude, wie es ja auch bei der Demut vor Gott der Fall sein muss, aus bewusster Andacht und frommer Gesinnung stammt1). — Wer bei der Beobachtung des Sabbathgebotes von der Fülle religiöser Gedanken durchdrungen ist, welche diesem Gebote zu Grunde liegen, der ist Gott näher gekommen als er durch asketische Abkehr yon allen weltlichen Genüssen käme2). Die durch das göttliche Gesetz Yorgeschriebenen Handlungen (die B-itualgesetze), welche bestimmt waren, die unmittelbare Verknüpfung mit dem in Israel gegenwärtigen Gottesgeiste hervorzurufen, konnten diese Wirkung nur dann üben, wenn sie genau so geübt wurden, wie das Gesetz sie verordnet. Denn diese von Gott gegebenen Satzungen gleichen den von Gott erschaffenen Naturwesen.■■ Sowie die einzelnen Naturwesen auf genauen MaassVerhältnissen in der Zusammen- Setzung ihrer Elemente beruhen und die geringste Abweichung hierin die Bildung des betreffenden Naturwesens stören und zu nichte machen kann, so sind die Vorschriften des göttliehen Gesetzes nur dann wirksam, wenn sie nach den von ihrem Urheber selbst gegebenen Bestimmungen ausgeübt werden3). 1) ir, 50. 2) Ib. Zu den von Gott angewendeten Mitteln, durch welche Israel in der Erniedrigung und Notli des Exils physisch und moralisch gekräftigt und erhalten wird, gehört nach der Bemerkung des Chazarenkönigs (III, 10) vor Allem die Feier der Sabbathe und Festtage. 3) III, 03. Ygl. II, 56, über die Unmöglichkeit dessen, dass die verschiedenen Opfergesetze und sonstigen rituellen Gebote der Thora nach menschlichem Ermessen und Klügeln genau bestimmt werden konnten. Einen Versuch, für die Unreinheits-Gesetze eine rationelle Grundlage zu ersinnen, bietet II, 60, 62. In II, 64 wird ausgeführt, dass die Ausübung und genauere Normirung der landwirthschaftlichen, Speise-, Unreinlieits- und anderer Gesetze tiefe wissenschaftliche Kenntnisse erforderte. Ueber Sinn und Bedeutung des Gebotes der Beschneidung s. I, 115 Anfang. Ueber die Bedeutung der Opfer, des Heiligthums, des Priesterdienstes, als eines Organismus, der zur Aufnahme des in Israel wirksamen Gottesgeistes bestimmt ist, II, 26. J. H., der seinem ganzen Systeme nach eine rationelle Begründung der »Offenbarungsgebote« perhorrescirte, giobt diese, allerdings aus dem Geiste seines eigenen Systems sich ergehende Begründung der Opfer- und Priestergesetze