Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [15.] für das Schlujahr 1891-1892 (1892)
- Date
- 1892-01-01
- Page
- – (sequence 87)
- Language
- German
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schriftlichen Lehre nicht erwähnt, gleich fielen nur mündlich überlieferten Erläuterungen der Gesetze und Pflichten1). — 3. Das Volk, das die Gotteslehre empfieng, stand noch auf einer sehr niedrigen Stufe der Intelligenz, und Gott verfuhr mit ihm, wie ein liebevoller Yater mit seinem unmündigen Kinde (s. Hosea 11, 1). So wie ein Yater sein Kind zum Erlernen der Wissenschaften nicht durch den Hinweis auf die zu gewinnenden höchsten, aber vom Kinde nicht begriffenen Auszeichnungen anspornt, sondern indem er ihm seinem Verständnisse näher liegende Annehmlichkeiten verspricht und ähnliche Strafen an droht: ebenso verhiess Gott dem Volke irdische, seinem Verständnisse näher liegende und bald zu verwirklichende Vergeltung, nicht die ihm unbegreifliche Vergeltung im Jenseits2). — 4. Das jenseitige Heil ist nicht bloss Vergeltung für gute Handlungen, sondern es wird auch denen zu Theil, die Andere zum Guten geleitet haben (Dan. 12, 3, Prov. 24, 25); aber es ist vor Allem als Gnadenerweis und Wolilthat Gottes zu betrachten, nach Psalm 62, 13 : ״Deinerseits, 0 Herr, ist es Gnade, wenn du Jedem nach seinem Thun vergiltst.“ Denn die dem Menschen schon auf Erden zu Theil werdenden göttlichen Wohlthaten sind so unendlich gross, dass ihnen gegenüber seine Verdienste als gering erscheinen und das ihn im Jenseits erwartende Heil eher göttliche Gnade als Vergeltung ist. — 5. Gott vergilt ס ה ס o die sichtbare Handlung mit sichtbarem irdischen Lohne, der unsichtbaren Erfüllung der Herzenspflichten ist die in der kommenden Welt verborgene Vergeltung Vorbehalten, auf ל ס ס ס welche Ps. 31, 20 hinzielt. Dasselbe gilt von der Bestrafung: Gott hat seinem Volke für offenkundige Erfüllung seiner Gebote sichtbaren Lohn, für offenkundige Sünden sichtbare ,Strafen verheissen (Levit. 26). Denn auf das Volk wirkt bloss das offenkundig und sichtbar Geschehende, s. Deut. 29, 28, Lev. 1) Dieses Argument citirt Ab r. Ibn Esra zu Deut. 32, 39 mit Nennung Bachja’s, denn statt ורב האיי muss dort nach der Cambridger Handschrift gelesen werden ור׳ בחיי. Diese Emendation giebt• als Yermutliung schon Hochmuth, Gotteserkenntniss und Gottesverehrung <1882), S. 24. 2) Dazu die Bemerkung: ובן נאמר בבל מה שבספרים מהגשמת הבורא.;S. oben S. 71.