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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 211

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 211)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122082--1686-3123862
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208 nun wohl mehr Juden ins Land zu nehmen Bedenken tragen, Sa möchten wir doch endlich nicht ungeneigt seyn, daferne es Reiche Wohlhabende Leute wären, welche ihre Mittel ins Land bringen und hier anlegen wollten, ein viertzig bis 50 familien in Unsern Lande auf zu nehmen«. Doch sollte ihnen Neumann zugleich eröffnen, dass ihnen keine öffentliche Synagoge bewilligt werden könne und sie in Allem nach den im Lande geltenden Judengesetzen sich zu verhalten haben würden. Als das Rescript am 11. Mai in Wien eintraf, war mittlerweile der Aufschub der Ausweisung auf zwei Monate erwirkt und die Hoffnung verbreitet worden, dass der Kai- 3er von der völligen Austreibung der Judenabstehen werde. Gleichwohl waren viele der vornehmsten und vermögendsten Familien entschlossen, unter allen Umständen von der Gnade des Kurfürsten Gebrauch zu machen. Sie begnügten sich, wenn sie ihren Gottesdienst in einem Zimmer halten dürften, wie es im Gebiete des Kurfürsten von Mainz und der Pfalz und anderer Orten üblich sei. Bald waren auch Familien aus der Landjudenschaft gezwungen,, des ihnen angebotenen Schutzes sich zu versichern. Weib und Kind an der mährisch-österreichischen Grenze nicht ohne schwere Gefahr zurücklassend, hatten im Frühling 1671 Hirsch d.’^i. Hirschel Lazarus, Baruch d. i. Benedictus Yeit und Abram Marx d. i. Abraham Sohn des Model Ries aus Langenlois nach Potsdam sich aufgemacht, um im Namen der Übrigen vom grossen Kurfürsten einen Schutzbrief für die Aufgenommenen zu erwirken und die Ortschaften zu erfahren, die ihnen zur Niederlassung angewiesen wurden, um mit den Ihrigen auf der Oder über Breslau ins Land zu kommen. Am 4. Mai ergieng das Rescript an den Oberpräsidenten und die Geheimen Räthe zu Cölln an der Spree, worin der Kurfürst ihr Gutachten über diese Aufnahme und deren Bedingungen einholt. Die Regierung, vertreten durch v. Schwerin, v. Canstein,, v. Somnitz, v. Blumenthal und J. Koppen, antwortet am 14. Juni, dass sie mit den Einwanderern sich ins Einvernehmen gesetzt und bis zur Ratification durch den Kurfürsten fünf Punkte vereinbart habe: 1. die Abhaltung privaten Gottesdienstes, 2. Befreiung von der Pflicht, wüste Güter und Aecker anzunehmen, die sie zur Zeit nicht zu bebauen vermöchten, »dan Ihr werck nur Handelung ist«, 3. Leistung von Waarenzöllen, Schutzgeld und daneben von Contributionen und Accisen gleich den Christen, 4. Bewilligung zum

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