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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 212

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 212)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122082--1687-3123863
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Ankauf von Häusern, und 5. worin besonders die Furcht vor den Wiener Erfahrungen sich äussert, die Gnade, in den Städten nicht den Magistraten unterworfen zu sein. Um aber die Vermeidung der nothwendigen Collisionen zwischen dem neuen Rechte der Colonisten und den alten Privilegien der Kaufleute und Innungen zu berathen, möge der Kurfürst je zwei Mitglieder des Rathes und der Amtskammer abordnen, die über die Bedingungen ihrer Handelsfreiheit mit den Juden ein Abkommen treffen sollen. Am 19. Mai berichten bereits v. Schwerin und v. Lossow an den Kurfürsten über den Abschluss ihrer Verhandlungen mit den Juden, indem sie die vereinbarten Bedingungen der Reception seiner Ratification unterbreiten. Am 21. Mai konnte der am 20. Mai genehmigte Entwurf, die grosse Charte der Freiheiten für die jüdischen Colonisten der Chur Brandenburg, im Druck erscheinen 1). Jetzt durfte die Einwanderung der durch dieses Generalprivilegium vom 20.Mai 1671 aufgenommenen 50 exilirten Familien ohne Hinderniss erfolgen. In Wirklichkeit gieng sie jedoch nur allmählich und stockend vor sich. Die Familien, denen diese Gnade zu Theil geworden, waren zerstreut und durch allerlei Gründe in Österreich zurückgehalten. Hatten sie doch vor Allem ihre Habe, die in Darlehen und Waaren bestand, zu Geld zu machen, bevor sie die Wanderung nach der weiten neuen Heimath antreten durften, von wo aus die Abwikkelung ihrer Geschäfte daheim kaum mehr hätte gedeihlich erfolgen können. Im Sommer 1671 waren erst gegen zwölf Familien mit ihren Angehörigen in Brandenburg eingewandert, wo sie in Frankfurt a/O, in Zulichov und in Berlin sich niederliessen. Benedictus Veit, Abraham Ries und David Lazarus waren die Führer und Vorsteher der Colonisten, denen der grosse Kurfürst das Amt übertrug, die berechtigten Einwanderer bei den Magistraten ihrer Niederlassungsorte anzumelden und einzuführen. Bei der Unsicherheit des Versuches, bei der Fremdartigkeit der neuen, ungewohnten Verhältnisse beschlich die Einwanderer die Sorge, ob es ihnen auch gestattet sein würde, wieder fortzuziehen, ob nicht von den wenigen Angesiedelten das Schutzgeld für alle 50 aufgenommenen Familien gefordert und ob die Verantwortung für unbefugte, lei-־ stungsunfähige, sog. unvergleitete Zuzügler nicht ihnen aufgeladen 0 L. Geiger a. a. 0.1. 4; II, 6. Itaufmaim, die letzte Vertreibung. . 14

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