Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 128)
- Language
- German
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125 sollten binnen acht Tagen der Commission einen Vorschlag darüber machen, wie sie die Gemeindeschuld füglich zu decken gedächten. Jede Eintreibung einer Forderung, der Verkauf eines Hauses, Entfernung von Personen oder Gütern aus der Stadt ohne Vorwissen der Commission bleibt strengstens verboten. Am selben Tage gieng auch der niederösterreichischen Landesregierung durch Koch die Verständigung von dem Kufe zu 1). der morgen der Be- Völkerung Wiens die kaiserliche Resolution verkünden würde, die »zur Vermehrung der Ehre Gottes wie auch zue der christlichen Gemainde und insonderheit hiesiger Bürgerschafft besten« gefallen war. Montag den 1. März 1670 2) erfolgte unter Trompetenschall auf allen öffentlichenPlätzen Wiens und über der Schlagbrücke gegen die Judenstadt hin der feierliche Ruf, dass zur Ehre Gottes und zu Auffnehmen der österreichischenLänder, wie es wörtlich lautete, allen und Jeden Juden bey Leibes undLebens straffe anbefohlen worden,binnen dato und Festo Corporis Christi sich von hiesiger Stadt und auss Ober- und Unter-Oesterreich zu begeben, auch darein nimmermehr wieder zu kehren. Zugleich wurden für den folgenden Tag öffentliehe Patente in Aussicht gestellt, durch welche das Ereigniss »Männiglich zur wissenschafft gebracht werden wirdt«. Damals weilten gerade in Wien die Schöffen der Stadt Breslau, der sehlesische Dichter und kaiserliche Rath Christian Hoffmann von Hoffmannswaldau, der kaiserliche Rath Adam Caspar von Arzat und der Syndicus Andreas Assig, die Zeugen dieses unerwarteten Schauspiels wurden. Ihr Bericht 3) an den Präses und die Rathsmannen ihrer für solche Botschaft besonders empfänglichen Stadt hat uns den Chor der zeitgenösischen Stimmen aufbewahrt, der jeneu Ruf in Wien begleitete. Keiner wusste die Ursache anzugeben, warum unvermuthet und plötzlich dieser kaiserliche Beschluss erfolgt war, aber um so unerschöpflicher war man im Errathen und ג) Ib. 2) Das Datum 4. (14.) Februar bei Schudt I, 344 nach dem Tlieatr. Europ. ist falsch; es muss 19. Eebr. a. St. lauten, d. i. 1. März; Weschel 277 — Bealis 42 geben hTtlmmlich den 14. Februar, Maurer 41 den 23. Februar als Datum an. ״) Die Naclnveisung dieses Berichtes und die Vermittelung der Abschrift aus dem Haths-Archiv zu Breslau verdanke ich meinem Freunde Babb, Dr. M. Braun in Pless.