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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 127

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 127)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122082--1602-3123778
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124 sammt für die Gemeinde za solidarischer Haftung sich verpflichtet hatten, sondern stellte den über sie verhängten Beschluss als die gebührende Strafe hin für all die Erleichterungen, die sie sich bei den Steuerauflagen durch Bedrückung und Übervortheilung der Aerrneren freventlich herausgenommen hätten. Die Commission trug darauf an, dass die kaiserliche Resolution nunmehr »im Nahmen Gottes« publicirt, die gesammte Judenschaft Wiens bis zum nächsten Pfingstfeste, die übrige aber auf dem Lande sodann ausgetriebeu werde. Der Kaiser war in besonders frommer Stimmung, die vierzigtägige Fastenzeit vor dem Karfreitag war angebrochen. Er »erinnerte« sich, dass er »zur Vermehrung der Ehre Gottes die völlige Ausschaffung der Judenschaft« aus dem Erzherzogthum unter der Enns beschlossen habe. Damals seien alle Gründe für und wider reiflich überlegt worden. Auch den von der Commission vorgeschlagenen Modus der Execution billige er in dieser heiligen Fastenzeit. Es solle daran nur »steif« gehalten und den Juden jede Hoffnung auf eine Aenderung dieses Beschlusses genommen werden, »Zumalen es doch vergebens sein, und Ihrer Majestät hierdurch nur Ungelegenheit gemacht würde«. Nur darauf solle die Commission bedacht sein, dass nach Ausschaffung der Juden die besorgte Theuerung der Waaren nicht eintrete. Am 28. Februar hatte man bereits im Ghetto das kaiserliche Edict in Händen, das wie ein zerschmetternder Blitzschlag auf die immer noch in Hoffnungen sich wiegenden Gemtither niederfuhr 1). Koch gab ihnen die Nachricht, dass »Ihre Kays. Maj. aus hochantringenden Ursachen diese wohlerwogene resolution geschöpft, dass Sie Juden insgesambt / Kheinen davon ausgenommen / von hinnen und aus dem ganzen Landt Oesterreich wegzuschaffen«. »Zue männigliches wissenschafft« werde dies durch einen öffentlichen Ruf in der Stadt verkündet und den Christen bei hoher Strafe eingeschärft werden, die Juden an Leib und Gut nicht zu gefährden, wogegen auch sie bei Strafe Leib und Lebens sich hüten sollen, die Christen zu schädigen, da sie allesammt dafür verantwortlich und auch noch ausser Landes zur Rechenschaft gezogen werden würden. Als Termin, bis zu dem kein Jude sich in Wien betreten lassen dürfe, wurde das Frohnleichnamsfest angesetzt. Die Richter und Beisitzer ג) Archiv des k. k. Ministeriums des Innern.

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