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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 116

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 116)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122082--1591-3123767
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113 rückbleibenden gewarnt, in Wien oder unterwegs irgend Jemand Leid oder Schaden zuzufügen. Bereits am 3. August wird die niederösterreichische Regierung von Kaisers wegen angewiesen, den Druck der Passbriefe zu veranlassen und ausdrücklich in dieselben die Bemerkung aufzunehmen, »dass die Juden nicht eben wegen begangener übelthat, sondern umb willen Ihrer Kay. Maj. diesel- » * ben in dero Erzherzogthumb ׳Österreich ferner nicht gedulden wollen, fortgeschafft werden« 1). 1346 Personen ohne Unterschied des Geschlechtes und des Alters waren, wie der preussische Resident Neumann an den grossen Kurfürsten berichtet2), von diesem Ausweisungsbefehle betroffen worden. Die Armen, die in den Listen der Gemeinde als wenig oder gar nicht besteuert aufgezählt waren, hatte das Yerhängniss vor Allem ereilt. So waren die Besten, die TJnschuldigsten die ersten Opfer. Es waren Viele darunter, die fast niemals über die Schlagbrücke gekommen waren, dem Neide gleichgültig, dem Hasse unerreichbar, der Frömmigkeit und ׳weltflüchtigem Studium ihr Leben gewidmet hatten. Der Rabbiner, die Beamten der Gemeinde, die Diener des Cultus, in der Sicherung der Religionsfreiheit durch wiederholte Privilegien ausdrücklich vorgesehen und geschützt, waren jetzt vogelfrei und ausgetrieben, weil sie unbesteuert erschienen. Greise, Hinfällige und Schwerkranke, Frauen, die ihrer schweren Stunde entgegensahen, sollten die Stadt verlassen, die sich von der Stelle nicht rühren konnten, die Wanderung antreten, Niemand wusste, wohin. Wie sollten sie in 14 Tagen, zumal Niemand vorher sich aus der Stadt begeben durfte, in der Fremde nach Unterkunft sich umsehen, einen neuen Wohnort suchen! Teuflisch hatte man bei der Commission sich darauf berufen3), dass die Juden nach ihrem Gesetze verpflichtet seien, für ihre verfolgten Brüder zu sorgen, und unbedenklich beschlossen, die Nester herunterzuschlagen. Selbst für die Begleichung der Forderungen ף G. Wolf 47 f. 2) Nach der mir freundlichst gewordenen Oopie aus dem Kön.Preuss. Geheiinen Staats-Archive in Berlin Deposit. 1 Nr. 13 A. Correspondenz mit dem Kaiserl. Hofe. Belationen Neumanns fol. 24. Wien den 1׳V27. Juli 1669. Die Angabe : 1400 in dem Gesuche der Juden an den Kaiser bei Schudt I, 345 ist die runde Zahl der von der ersten Ausweisung Betroffenen, nicht die der Wiener Gemeindemitglieder, wie Zunz, Syn. Poesie 346 und G. Wolf 43behaupten. 3) G. Wolf 98. Kaufmann: die letzte Vertreibung1. 8

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