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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 114

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 114)
Language
German
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IRI
…/3122061-3122082--1589-3123765
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111 die ersehnte Gelegenheit biete, sich gegen die Feinde Christi zu resolviren, aus dem ganzen Lande Niederösterreich hiermit heschlossen, nur werde die Commission noch über den Modus zu verhandeln, die Resolution selber aber vorläufig noch gegen Jedermann geheim zu halten haben. Die Execution derselben, welche die Commission zum Schutze des Kaisers gegen Behelligung durch die Juden durchzuführen sich erboten hatte, behielt er sich selber vor. Das Schicksal der Wiener Judenschaft war damit besiegelt; es kam nur noch darauf an, ob der harte Schluss auch mit Härte an ihnen vollzogen würde. Bereits am 26. Juni 1669 schlug der erste Blitz in die Judenstadt ein. Man war dort kaum eben zu Athem gekommen, da vier Tage zuvor die niederösterreichische Landesregierung denen von Wien entboten hatte 1)j die Frechheit, mit der unterschiedliches Gesindel die Juden bedränge, ernstlich zu strafen und der Behelligung des Kaisers und der Regierung ein Ende zu machen, als ein Schreiben der zur Judeninquisition verordneten Commission an die Juden-Richter und Beisitzer das Ghetto in Entsetzen stürzte 2). Wohl war von dem gefallenen Beschlüsse mit keinem Worte darin die Rede, aber die Sprache war eine unerhörte, das Geforderte unheilverkündend. Binnen 3 Tagen sei zu Händen des Geheimen Hof- Sekretärs Johann Georg Koch ein genaues Yerzeichniss der Schulden und Gläubiger, der, wie dem Kaiser berichtet worden, so bedrohlich belasteten Gemeinde einzubringen, die bis auf weitere Verordnung Niemand ohne Erlaubniss der Commission verlassen dürfe. Alle Forderungen, die Einzelne an Juden oder Christen haben, seien ferner bei den Judenrichtern Polak, Wenzel und Perlheffter binnen 8 Tagen anzumelden. In demselben Zeiträume sei auch eine erschöpfende Aufzählung aller in Wien lebenden Juden und der von denselben geleisteten Abgaben bei Koch einzuliefern. Für Betrügereien und Diebstähle, die an Christen verübt werden sollten, wird die ganze Gemeinde verantwortlich und haftbar gemacht. Schliesslich wird der christliche Bürger Georg Winkler als die von den Juden gebührend und nach Ausspruch der Commission zu besoldende Person bezeichnet, ohne die fortan keine Sitzung des ף G. Wolf 40. 2) Archiv des k. k. Ministeriums des Innern.

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