Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 104)
- Language
- German
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101 flehen 1). Jetzt war es die Bitte seines hauptstädtischen Käthes, die als Echo seines Herzens gleichsam so entgegenkommend an sein Ohr drang. Noch hatte er keine bindende Zusage gegeben, allein die Zu- Stimmung lag in der Luft, wenigstens glaubten die von Wien, sie kühn yorwegnehmen zu dürfen. Thatsächlich hatte der Kaiser seine Entscheidung von dem Gutachten der mit dem Prozesse Hirschel Meyers beschäftigten landesfürstlichen Inquisitionscommission abhängig gemacht, die sich jetzt auf einmal unter der Hand in eine zur Ausschaffung der Juden deputirte Commission verwandelte. Durch eine kaiserliche Resolution vom 7. August 1668 war dieser neuen Behörde aufgegeben worden 2) : 1. dafür zu sorgen, dass in keinem jüdischen Hause fortan christliche Dienstleute anzutreffen seien; 2. die Landesverweisung Hirschei Meyers bis nach Befriedigung seiner Gläubiger aufzuschieben; 3. Veit Munkh dagegen, den Gemeindeschreiber, der wohl kein Anderer ist, als Samuel Phöbus Cohen, Ascherl, der des Mordes an dem zerstiickt gefundenen Weibe bezichtigt war, und Mose Schlesinger, der sich angeblich von Hirschei Meyer zu Verbrechen mit Gift und Todschlag hatte missbrauchen lassen, über die Grenze der Erblande zu schaffen; 4. endlieh die Erage zu entscheiden, ob eine Beduction der Judenschaft durchgeführt werden könne oder nicht. Das war nun freilich keine Frage mehr oder höchstens eine rhetorische, da in der Stellung derselben: »ob der JudenschafftuncorrigirlicherBössheithierdurch gesteuert werden khönteoder nicht« deutlich genug die gewünschte Antwort lag. Die Commission entledigte sich ihres Auftrags durchaus im Sinne des Kaisers. Das Verbot, das christliche Bedienstete aus den Häusern der Juden verbannte, war rasch zur Durchführung gebracht. Hirschei Meyer verblieb im Lande, zumal man es für allzu bedenklich hielt, den in allerlei Staatsgeheimnisse eingeweihten Bösewicht über die Grenze zu schaffen, sein Leben ferner unter seinen Glaubensgenossen bedroht erschien, »weilen er so ב) Weschel 277 Realis 42. 2) Nach dem undatirten, aber aus dem Jahre 1669 stammenden Gutachteil der Inquisitionscommission an den Kaiser im Archiv des k. k. Ministeriums des Innern. Ich schliesse aus demselben auf den Inhalt des 1668 abgegebenen ersten, nicht erhaltenen Gutachtens. Gr. Wölf 48 datirt die kaiserliche Resolution ohne Quelle und irrtliümlich vom 7. August 1669.