Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 79)
- Language
- German
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76 bar aus der christlichen Zeit *), nur eine schwache Spur mehr vorhanden; vier Häuser, zum grünen und zum blauen Wolf, zum goldenen Pfau und zum blauen Mondschein, verkündeten die alte Herrlichkeit. Wenn hier Etwas an das alte jüdische Reich er innerte, das die von Wien hier mit so viel Schrecken erstehen sahen, so waren es höchstens die zwei jüdischen Schmiede * 2), deren Hämmer durch das Ghetto klangen. Aber sie besorgten nur die Geschäfte des jüdischen Pferdehandels, dem auch 10 Stallungen, darunter einer auf 20 Pferde, in jüdischen Häusern und wohl auch die zwei Eisenkrämer der Judenstadt dienten. Allein für die von Wien waren die Juden der schwarze Fleck im Sehfelde; von einer Belehrung durch den Augenschein konnte hier darum keine Rede sein. Man hatte sein Müthchen gekühlt, sich einmal dem Hofmarschallamt zum Possen als Grundobrigkeit erwiesen, Kläger und Richter in Einer Person dargestellt, man war für den Augenblick beruhigt und konnte dem kaiserlichen Stillstandsbefehle endlich Folge leisten. Die Streitsache selber betrach־ tete man jedoch mit Recht als fortbestehend und weiter anhängig, ja man sann im Stillen darauf, wie man die lästigen und nur gewaltsam zu brechenden Verträge in aller Form Rechtens lösen könnte. Es war in allen drei Vergleichsinstrumenten als Abfindungssumme für sämmtliche Häuser der Judenstadt eine Steuer von 600 Gulden vereinbart worden, ohne Rücksicht darauf, ob neue hinzugebaut würden oder nicht. Jetzt soll die steigende Häuserzahl des Ghetto, die ja keinesweges eine Erweiterung des einst dafür ausgesteckten Bezirkes bedeutete, auf einmal eine unerträgliche Verkürzung der städtischen Einkünfte begründen. Dem Buchstaben der Verträge war aber auf dem Boden des Rechtes nicht beizukommen. Man setzte daher am 3. Mai 1662 aus den Mitgliedern des inneren Stadtrathes, dem Oberst-adtkämmerer v. Stapffenberg, dem Syndicus Dr. Tobias Augustin Schmidt, Bartholomäus Schlezer von Schönberg, Octavio Lumago und Johan Moser eine Commission nieder, mit der Bestimmung, Mittel und Wege zu ersinnen, wie man der Judenschaft trotz ihrer Verträge eine höhere Steuer auferlegen könnte. Zu ihrem Rechtsbeistande sollten sie des Stadtsyndikus ף Ygl. Weschel 264. 2) Jakob Schmied gehörte Haus Nr. 3, Meyer Schmied Nr. 9. Ygl. In- Schriften Nr. 138 : יי^קב נלןלא החליש und Nr. 297.