Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 66)
- Language
- German
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63 in Niederösterreich that sich zusammen, um einen Mann vom Eange Samuel Kaidenowers zu ihrem Rabbiner zu wählen. Damals scheint auch der ob seines staunenerregenden Scharfsinns sprüchwörtlich gewordene R. Heschel*) mit der grossen Flnth nach Wien getragen worden zu sein. Eine dauernde Erinnerung an diese schwere Zeit bewahrte die Gemeinde dadurch, dass sie den aus Lublin versprengten, durch seine Abstammung und Verwandtschaft jedoch nach Wien gehörigen Samuel Phöbus, den Sohn R. Juspa’s, zu ihrem Sekretär erwählte und damit vielleicht• zum Nachfolger seines Vaters * 2) machte. Die Judenschaft auf dem Lande in Nieder Österreich, die so bei jeder Gelegenheit selbstständige Leistungen aufweisen konnte und besonders in Steuerangelegenheiten von der Gemeinde Wien sich völlig unabhängig gemacht hatte, fühlte jetzt das Bedürfniss, auch ihre Rechte und Freiheiten selbstständig vom Kaiser verbrieft zu sehen. Viermal hatte sie die jährliche Contribution und die volle Summe der Strafgelder, d. i. 51,000 Gulden, bis zum Jahre 1656 abgetragen, aber von dem Schutz und Schirm, der ihr dafür in der Commission 3) beim Obersthofmarschall in Aussicht gestellt worden war, hatte sie noch kein schriftliches Zeichen in Hänclen. Sie beschloss daher, den Kaiser um einen besonderen Schutz- oder Gnadenbrief anzugehen, wie die Wiener Juden ihn erhalten hatten. Am 18. Dezember 1656 ward ihre Bitte erfüllt4). Genau nach dem 'Muster der den Juden von Wien verliehenen Privilegien erhielten jetzt auch die auf dem Lande einen kaiserlichen Brief, durch den sie in des Kaisers und des »löblichen Hauses Osterraich, Kaiser: vndt Landtsfürstlichen sonderbahren Versprach, Schuz, Schirm, freye Sicherheit vndt Glaidt allergnedigist an vndt aufgenommen« erscheinen. Mit denselben bauschigen und leeren Kanzleiformeln wird ihnen Religions- und Handelsfreiheit gewährleistet; die Wie- ג) J. M. Zunz 104 ff. und n. 53, R. Ar. Rabinoioitz 16 f. 2) Inschriften Nr. 222: פ״ט מוהד״ד יוסף סופד ונאמן דמתא דפה ק״ק ווינא ד׳טבת תהי לפ״ק. Dieser Vermutliung widerspricht jedoch der Umstand, dass weder Juspa’s hochherühmter Vater Josua Palk noch dessen Priesterthum in dieser Grabschrift hervorgehoben werden. S. das Vorwort zu לקט שמואל• 8) Gr. Wolf 35. Doch ist daselbst statt »in der bey Ir Gnaden Herrn Obrist Hoffmarsehall erhaltenen Concession« zu lesen : »gehaltenen Kommission.« 4) Archiv des k. k. Ministeriums des Innern a. a. O.