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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 61

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 61)
Language
German
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58 Folge der Streitigkeiten nocli nickt an die Stadt gezahlt worden. Die Gemeinde musste sich jetzt dafür verpflichten, 9000 Gulden und ausserdem 1000 Gulden zur Entschädigung für den Steuerabgang beim Bierconsum x) im Ghetto, die sogenannte Biertäz, im Ganzen also 10,000 in niederösterreichischen Landsckaftsobligationen zu entrichten und die Gebühren für die Umschreibung derselben auf des Bürgerspittels Namen selber zu tragen. Obendrein hatte sie sich noch »auss lauter guetwilligkkeit« dazu verstanden, 300 Gulden in vier Baten in den Jahren 1656 und 1657 »darzuegeben«. Für die alle zehn Jahre zu erneuernde Grundbuchsgewähr hatte überdies noch das Bürgerspital hundert Gulden in baarem Gelde zu bekommen. Dafür gewährte die Stadt die volle Bestätigung der Verträge von 1626 und 1637, eine neue Abschrift des Grundbuchs nach dem jetzigen Besitzstände und die Erwirkung einer besondern kaiserlichen und, was völlig neu war, bischöflichen Bewilligung zum ferneren Verbleib in ihren Wohnungen. Das Grundbuch der Judenstadt war somit in zwei Exemplaren zu fükren, bei der Gemeinde und beim Bürgerspittel, jede Veränderung im Besitzstände, jede Vormerkung von Schuldbriefen oder Membranen musste zu ihrer Becktskraft in beiden eingetragen sein. Die Gemeinde hatte das Becht, nach eigener Bestimmung das Dienst- und Pfundgeld für ihr Grundbuch einzuheben * 2). Die Eintragungen von Seiten der Stadt erfolgten auf Grund von Anmeldungen, die vom jüdischen Gemeindeschreiber auszustellen und von vier Bicktern oder Beisitzern zu unterschreiben waren. Die Anerkennung des Bürger spitteis als Grundobrigkeit musste übrigens in dem Vergleichsinstrumente auch noch ausdrücklich ausgesprochen werden, wie es denn auch nur seinem Bichter Vorbehalten wurde,, bei Bumorhändeln zwischen Christen und Juden die von der Wache im Ghetto als verdächtig Betretenen oder Verhafteten vor sein Forum zu ziehen. Unter dem Vorsitze Johann Georg Dietmeyers von Diet- ג) Über das ausschliessliche Becht des Bürgerspitals zum Bierausschank in Wien s. Feil in Berichte und Mittheilungen des Alterthums-Yereines zu Wien HI, 231 f. 2) Ygl. die G-rundhuchsordnung der Stadt Wien in J. A. Tomaschek's die Bechte und Freiheiten der Stadt Wien II, 169 ff. (Geschichtsquellen der Stadt Wien I, 2).

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