Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 59)
- Language
- German
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56 ihm der Sinn. Der Gemeinde hatte man höchstens 3 Prozent der Eingänge bewilligen mögen, er wagte 10 zu fordern, jene hatte aus Furcht vor der Undurchführbarkeit des Executionszwanges ablehnen zu müssen geglaubt, ihm sollte man den Regierungsprofossen an die Hand gehen. Marchese Gonzaga und Y0n Radolt, die Commissäre des Hofraths in dieser Angelegenheit, wurden mit Hirschei Meyer einig, der Hofrath schloss sich ihnen an und empfahl am 18. Dezember 1652 das Anerbieten dem Kaiser. Acht Prozent sollten ihm bewilligt werden, nur die unbedingte Überlassung des Profossen an den Juden erregte Bedenken. Es ward ihm daher zur Pflicht gemacht, von Fall zu Fall bei einem der zwei Käthe der niederösterreichischen Regierung, Y0n Schönau und Hermann, die Anzeige zu machen, bevor er des Profossen sich bediene, bei Yerhaftungen auf dem Lande aber, die keine Eile haben, zuvor bei dieser Regierung und Kammer selber vorstellig zu werden. Ein säumiger Jude vom Lande, der sich in der Stadt blicken liess, konnte somit sofort durch den Profossen oder im Ghetto durch die Wache, die ihn sodann an jenen ausliefert, verhaftet werden. Um die Gefahr, der man durch Auslieferung einer solchen Waffe an Hirschel Meyer die Judenschaft aussetzte, einigermassen zu mildern, belegte man jeden Fall eines Missbrauches dieser Amtsgewalt mit einer Strafe von 100 Dukaten. Der Kaiser, der sich zur Fortsetzung der Prager Verhandlungen zur Kurfürstenversammlung nach Regensburg begeben hatte, bestätigte daselbst bereits am 5. Januar 1653 die Vorschläge seines zurückgelassenen Hofrathes, denen nur Ein neuer Punkt hinzugefügt worden war. Neben Hirschei Meyer sollten für die strenge Einhaltung und Sicherung der Zahlungstermine, in Betreff derer erleichternde Erstreckungen ihm gewährt wurden, aus der Mitte der Wiener Judenschaft die begüterten Kaufleute Moses Neustadtei und ,Samuel Isak Goldschmidt von Rate zu Rate mit ihren Gewölben in der Stadt und ihren Wohnhäusern verhaftet und Bürge sein. Dagegen dürfe er sich auf seine Kosten der Kammerboten in dieser Angelegenheit bedienen und zu öffentlicher Verkündigung des neuen Vertrages einen Ruf in der so sei liier Langenlois als Hirsehels Heimatli vennuthet. Sein hebräischer Name נפתלי הידץ בן לא״א יודא ועלקי סג״ל führt mich darauf, in ihm einen Yerwandtendes von da exilirten Fürther Bruderpaares Naftali Hirsch und Juda Selke Oett ingen zu erblicken.