Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 58)
- Language
- German
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55 die Obrigkeiten zu dieser Aufgabe heranzuziehen. Unter Einsendüng genauer Quotenverzeicbnisse seien dieselben durch die niederösterreichische Regierung und Kammer um diese Leistung anzugehen, im Weigerungsfälle aber des Rechtes, auf ihren Gütern Juden zu halten, einfach verlustig zu erklären. Doch solle, wie bezeichnend hinzugefügt wird, diese Aufforderung nicht als Befehl, sondern als kaiserliche Bitte stilisirt werden. Über diesen Verhandlungen war auch für die Wiener Gemeinde die Zeit herangebrochen, mit der Einlösung ihrer Verpflichtungen, so schwer es auch halten mochte, Ernst zn machen. Innerhalb 6 Monaten, vom 6. August 1652 an, hatten sie in drei Raten 15,000 Gulden dem Kaiser zur Verfügung zu stellen. Am 29. Oktober ergieng daher der kaiserliche Befehl, die erste Rate dieser Gelder, die »zu vnentperlichen aussgaben hoch von nöten«, zu erlegen und mit den übrigen nicht zu säumen. Zur Vollziehung dieses Decretes wurde am selben Tage von der Hofkammer der Hofzahlmeister Roscher angewiesen. Zugleich ergehen an ihn zwei andere Decrete, die ihn im Kamen des Kaisers auffordern, der Judenschaft die in ihren Händen befindliche kaiserliche Obligation abzunehmen, da diese durch ihren Verzicht auf den Rest ihrer Forderung von den schwedischen Satisfactionsgeldern ausser Kraft gesetzt wurde, und in Folge dessen ihre Contributionsquoten nunmehr stets voll und ohne Abzug einzuheben. Mit unerschwinglichen Verpflichtungen, mit einer erdrückenden Schuldenlast war die Gemeinde aus dem Sturme, der ihren Bestand bedroht hatte, hervorgegangen, die doppelte Auflage, die man von den Lebensmitteln im Ghetto erheben musste, wurde das quälende Wahrzeichen des traurigen Umschwunges, den die letzten Jahre gebracht hatten, aber die moralische Demüthigung, der Triumph des Bösen war am Schmerzlichsten. Am Hofe und bei den Behörden blieb Hirsche! Meyer der Judenrichter, der er war, zur öffentlichen Kränkung beliebt, wie zu absichtlichem Hohne der Übrigen ausgezeichnet. Er war nicht der Mann, bei diesem Bewusstsein sich zu begnügen, er wollte es auch nutzen und ausmünzen. In der Verlegenheit der Behörden, das Strafgeld der Landjudenschaft hereinzubringen, erblickte er den Boden für seinen Weizen. Generalsteuereinnehmer der Landjudenschaft zu *) werden, darnach stand ב) "Wenn es verlohnt, dem Ursprung eines Schadenstifters nachzuspüren^