Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 57)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3122061-3122082--1532-3123708- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
54 derte jedoch unter dem 14. August, dass sie noch nicht wisse, ob die Landjudenschaft selber oder für dieselbe die Wiener Gemeinde* die geforderten Gelder und Tücher abzuführen habe. Als mittlerweile am 10. August das kaiserliche Rescript erfolgt war, dass die Herrschaften von Niederösterreich durch die Landesregierung zur Eintreibung der Judensteuern aufzufordern seien, erhob der hinterlassene Hofrath zu Wien am 28. August dagegen die Vorstellung,, dass die Steuerquoten zunächst aus dem in hebräischer und deutscher Sprache vorhandenen Abgabenbuche der Landjudenschaft festzustellen seien, vorher aber die Erage noch ihrer Entsclieigung warte, ob die Einhebung nicht nach dem ursprünglichen Be- Schlüsse durch die Wiener Gemeinde erfolgen solle. Die am 16. September hierauf ergangene kaiserliche Resolution fiel so schwankend aus, dass das Berathen und Verhandeln von Neuem anhob.- Die Eintreibung der Steuern solle durch die Steuerhandler des niederösterreichischen Vicedoms erfolgen, zuvor jedoch noch mit der Wiener Judenschaft aufs Beweglichste der Versuch gemacht werden, ob sie dieselbe nicht dennoch auf sich nehmen wolle. Die Hof'räthe Hannibal Marchese von Gonzaga und Herr von Radolt waren mit dieser Aufgabe betraut worden. Am 8. Oktober liessen sie die Vorsteher und Geschworenen der Wiener Gemeinde vor sich kommen. Diese stellten jedoch den Uberredungsversuchen und selbst dem Angebote, das ihnen bis zu 3 Prozent der Eingänge sicherte, entschiedene Weigerung entgegen. Sie waren mit ihren eigenen Auflagen viel zu sehr belastet und der Behinderung durch die Landobrigkeiten bei den Executionen viel zu gewiss, als dass sie noch eine so schwere Verantwortung aus freien Stücken auf die Gemeinde hätten laden dürfen. Auf die Frage, ob sie nicht sonst eine Massregel zu empfehlen wüssten, riethen sie, es mit den Reichsten unter den Landjuden selber zu versuchen, die gegen einigen Vortheil vielleicht das Geschäft als Steuereinnehmer übernehmen würden. Aber auch diese mochten von dem Anträge Nichts hören.. Eine Vorladung der Vorsteher von Ebenfurth und Langenlois am 24. Oktober war daher ebenso erfolglos, wie es die der Wiener gewesen. Die Einhebung durch die ihren eigenen Aufgaben bereits unmöglich genügenden zwei vicedomisclien Steuerhandler erschien aber der Hofkammer und dem sich ihr anschliessenden Hofrathe so unthunlich, dass beide am 9. November dem Kaiser empfahlen,