Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 56)
- Language
- German
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53 *eine neue Polizeiordnung entwerfen und zur Billigung und Genelimigung den! Kaiser vorlegen. In Betreff des Schutzes ihrer Ver־ träge mit der Wiener Stadt, zu dem sie den Kaiser wiederholentlieh .angerufen hatten, sollten sie zunächst bezeichnen, wogegen sie sich eigentlich beschweren. Auch ihre Klage gegen den Stadtrichter von Krems, der zu Marktszeiten Y0n jedem Juden, der fl ah וו ו kam, 14 Gulden forderte, sollten sie mit Begründung ihrer Beschwerde Y0n Neuem einbringen. Eine Reihe von kaiserlichen Verfügungen war durch diese Resolution nothwendig geworden. Vor Allem ergieng an die hinterlassenen geheimen und deputirten Hofräthe in Wien eine Verordnung in Betreff der Ausfolgung und öffentlichen Verbrennung der Gemeindebücher. An das Obersthofmarschall־ amt und die Hofkammer x) erflossen in Betreff wohlwollenderer Behandlung der Juden besondere Weisungen, ebenso an die von Wien, die fortan die Juden weder gegen die kaiserlichen Privile־ gien noch wider die Billigkeit beschweren sollten. Der BeYölkerung Y0n Wien wurden durch einen öffentlichen Huf die Strafen verkündet, die auf Beleidigung oder thätliche Belästigung der Juden gesetzt wurden. Der Judenschaft wurde anbefohlen, in der Synagoge im Namen des Kaisers zum Schutze Hirschei Meyers gegen jederlei Anfeindung einen besonderen Ruf ergehen zu lassen. Sowohl die Juden von Niederösterreich als die von Wien hatten in ihrer Noth bei den Erbietungen und Versprechungen nur die augenblickliche Gefahr im Auge, die Schwierigkeiten der Geld־ beschaffung absichtlich verschweigend. Aber die Noth begann für die Judenschaft vom Lande nur zu bald. Vergeblich hatte der Oberst־ hofmarschall Graf Starhemberg ihre Entschuldigung in Betreff der Nichteinhaltung des ersten Zahlungstermines zu bekräftigen ge־ sucht. Am 6. August 1652, am Tage der grossen Resolution, gieng die .anwesende Hofkammer * 2) den Kaiser um einen Befehl zur strengen Einforderung der fälligen Raten an, wie sie denn am folgenden Tage bereits die Unterlassene Hofkammer zu Wien von dem Stande der kaiserlichen Forderungen an die gesammte Judenschaft in Wien und auf dem Lande verständigte. Die Wiener Hofkammer erwie־ ג) Diese mildere Praxis wird dem Hofzahlmeister durch ein besonderes Intimationsdecret der Hofkammer vom 29. Oktober 1652 empfohlen : Hofkam־ mer- Archiv. 2) Ib.? wo auch alle folgenden hier erwähnten Schriftstücke erhalten sind.