Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 55)
- Language
- German
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…/3122061-3122082--1530-3123706- Visual Library
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52 und Beschuldigungen gegen die Judenschaft, insbesondere durch die Angelegenheit der ermordeten Leonore, sind als aufgehoben zu betrachten, die darin verwickelten Personen, Hirschei Meyer inbegriffen, freigesprochen und zu jedem G-emeindeamte zuzulassen; ihre Cautionen sollen ihnen zurückerstattet werden. Das Obersthofmarschallamt wird zu gerechtem Vorgehen, die Hofkammer zu milderer Praxis in der Anwendung der Steuercompellirungsmittel angewiesen. Die *Wahl der Richter solle ohne Beisein christlicher Commissäre von den Juden selber vorgenommen werden dürfen. Eigene Gerichtsbarkeit mit besonderem jüdischen Gefängniss, die Handelsfreiheit in *Wien und auf den Landmärkten wird ihnen von Neuem bewilligt. Zur Erleichterung ihrer Steuerlast wird ihnen das Recht zuertheilt, die Abgaben von Wein und Fleisch in der Judenstadt, die sogenannte Weintäz und den Fleischkreuzer, zu verdoppeln, und für die alten Schulden der Gemeinde ein Moratorium auf zwei Jahre, jedoch gegen Zahlung der Zinsen, gewährt► Eine besondere Zärtlichkeit entfaltet die Resolution gegen Hirsche! Meyer. Er allein wird ausdrücklich unter die Jurisdiction des Obersthofmarschallamtes gestellt, dort״ leistet er bei Steueranlagen der Gemeinde in Gegenwart zweier jüdischer Steueranleger den liblichen Eid auf sein Vermögen, wie denn auch bei dieser Instanz die zwischen ihm und der Gemeinde schwebenden Differenzen und Streitigkeiten in . Betreff der Steuerverrechnung und von ihm ausgestellter Membranenג) oder Wechsel ausgetragen werden sollen► Der Aemter hatte er sich für den Augenblick freiwillig begeben,, doch solle seine Wohnung weiter unter den Juden verbleiben, sein Recht auf die Synagoge und ihre Übungen ihm nicht verkümmert werden. Jeder Ausbruch der gegen ihn bestehenden Hass- und Rachegefühle werde unnachsichtig bestraft werden. Auch wird ihm von Majestätswegen ein Gewölbe in der inneren Stadt gnädigst bewilligt. Nur in Betreff dreier Punkte wurde den Juden aufgegeben, mit ihren Bitten von Neuem beim Kaiser vorstellig zu werden. Da sie gegen ihre Gemeindestatuten Klage erhoben, so sollten sie die Punkte, über die sie sich beschweren, besonders bezeichnen,.. ב) Die jüdische Bechtspraxis dieser in den hebräischen Quellen unter mannigfachen ]Formen auftretenden, zumeist ממרמ״י genannten Wechsel heschreibt צמח צדק KGrA. 15, שי״א תקנות Nr. 220 ff. Vgl. j. 6r. C. Adler- 76 סדר תקוג" שטרות.