Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 54)
- Language
- German
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51 11er Juclenscliaft bei dem Beschlüsse der Commission oder der Erklärung des Hofmarschallamtes sein Bewenden habe. Der Yicepräsident der Hofkammer, Graf von Sinzendorf, der in dieser jüclisehen Sache mit Commissär gewesen, sollte in Prag darüber vernommen werden. Der Kaiser weilte in Prag. Er hatte die Kurfürsten dahin beschieden, nm seinem Erstgeborenen, Ferdinand IY., die Thronfolge zu sichern. Dahin entsandte in ihrer Seelenangst auch die "Wiener Gemeinde, die um ihren Bestand zitterte, ihre Fürspreeher 1)ן die Gnade des Monarchen anzurufen. Sein Unwille war nur auf Eine Weise zu versöhnen, wenn ihm Aussicht auf Mittel eröffnet wurde, den zerrütteten Staats-Finanzen aufzuhelfen. Man legte es daher den Juden von Wien nahe, dem Kaiser mit Änerbietun- :gen von Geldmitteln zu nahen, die von ihrer äussersten Kraftan- Spannung zu fiscalischen Zwecken Zeugniss ablegen sollten. So erboten sie sich denn, 80,000 Gulden Staatsschulden, die an die Herrschaft der Burgvogtei Wels zu zahlen waren, auf sich zu nehmen, dem Kaiser zu freier Yerfligung 15,000 Gulden zu übergeben und auf den noch nicht zurückgezahlten Best des Darlehens, das sie bei Gelegenheit der Friedensgelder dem Staate geleistet hatten, einfach zu verzichten. Auch erklärten sie unter bindenden Yersprechungen, durch Verhütung von Uneinigkeit in ihrer Mitte dem Kaiser fernere Behelligung ersparen zu wollen. Dafür ergieng am 6. August 1652 die kaiserliche Besolution2) an die Judenschaft von Wien, die ihrem Kummer und ihrer YerStörung durch huldreiche Bewilligung ihrer Bitten ein Ende machte. In welcher Gefahr sie geschwebt hatten, das beweist auf das Sprechendste der Umstand, dass der Kaiser ausdrücklich und zuvörderst das Privilegium vom 12. Januar 1645 und den Pardon von Pressburg aus dem Jahre 1649 ihnen zurückzugeben erklärt. Die Gemeindebücher und Akten, um die der Streit und all die Zwietracht sich bewegt hatte, sollten als die sündige Materie gleichsam, im Beisein der Juden, verbrannt und nur soweit ihnen ausgefolgt werden, als unentbehrliche und unverfängliche, nicht ferner zur Uneinigkeit Anlass gebende Schriftstücke darunter enthalten seien. Alle Anklagen ג) Erwähnt in dem Gutachten der!unterlassenen Hofräthe an den Kaiser Tom 28. August 1652; Hofkammer-Archiv. 2) Ib. Auf dieser Besolution ruht die Darstellung dieser Vorgänge. 4*