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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 53

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 53)
Language
German
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5Q Zwietracht als Auflehnung. Die Gefahr war aufs Aeusserste gestiegen; die Judenschaft sah, dass nur eine letzte Kraftanstrengung im Bieten und Leisten ihr Bettung bringen könne. Der Schlag, der Anfangs 1652 die Juden auf dem Lande traf, zeigte die Nähe des Ungewitters. Ein kaiserliches Patent*) verkündete öffentlich, dass alle im Erzherzogthum Österreich unter der Enns sesshaften Juden bis zu einem gegebenen Zeitpunkte das Land zu verlassen haben. Sie glaubte man vor Allem preisgeben zu sollen, da gegen ihre Steuerwilligkeit häufig Klage geführt und die Verantwortung für die Säumigen selbst von der Wiener Gemeinde wiederholt abgelehnt worden war. In ihrer Noth, den Ausweisungsbefehl hinter den Fersen, wandten sie sich an das Obersthofmarschallamt, das Bath wusste. Eines war, was Gnade und Ablass schaffte, Geld. 35,000 Gulden, von denen 15,000 in Tuch abzuliefern waren, sollten sie in Baten bis Ostern 1653 als Toleranzgeld zahlen und vom 1. Januar 1652 zu einem jährlichen Tribut von 4000 fl. sich verpflichten. Sie willigten ein, worauf das kaiserliche Patent zurückgenommen wurde. Bereits am 30. April 1652 ergieng vom Kaiser* 2) zugleich an das Hofzahlamt wie an den Hofkriegszahlmeister die Verständigung von der Anfeuchtung, die dem dürren Schwamme der Staatskasse bevorstehe. Während aber in der zur Schliessung dieses Vergleiches eingesetzten Commission die Wiener Judenschaft mit der Einhebung dieser Auflagen beauftragt wurde, erliess ihr der Obersthofmarschall Heinrich Wilhelm Graf von Starhemberg durch eine mit Unterschrift und Petschaft versehene Attestation jede Haftung oder Verantwortung für diese Angelegenheit. Der Kaiser hatte jedoch mittlerweile die Wittwe des Obersten Bourein 3), der eine Kriegsforderung von 15,000 Gulden an den Staat hatte, auf diese Contribution der Landjudenschaft angewiesen. Als nun die Wiener Gemeinde, der die erste Bäte dieser Forderung in der Höhe von 4000 Gulden zur Zahlung präsentirt wurde, die Bourein abwies, musste die Unterlassene Hofkammer zu Wien an die um die Person des Kaisers anwesende zu Prag am 6. Juli 1652 die Frage richten, ob es für die Haftung der Wie- ב) Im Eingang• der Confirmation vom 18. Dezember 1656 in Betreff der Rechte derLandjuden erwähnt. S. [ J.WertJieimer], die Juden in Österreich 1,122. 2) K. k. Hofkammer־Archiv. 8) Ib. Anfrage an die anwesende Cammer vom 6. Juli 1652.

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