Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 43)
- Language
- German
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40 die Steuerschraube arbeitete erbarmungslos, die regelmässigen Abgaben wurden von den ausserordentlichen übertroffen; der "Wieher Judenschaft allein ward ein Extraordinarium von sechzehntausend Gulden auferlegt* *), das sie jetzt um so schwerer aufzubringen vermochte, als alle Geschäfte stockten, der Handel darniederlag und selbst das Leihen auf Pfänder ihnen eben noch obendrein verboten worden war 2). In dieser schweren Zeit, von den Leiden und Leistungen sei- 11er jüdischen Unterthanen unterrichtet-, scheint der Kaiser mit der Confirmirung der Privilegien für die Juden Wiens, welche die unausgesetzten Wühlereien des Magistrates acht Jahre lang hintanzuhalten vermocht hatten, endlich nicht länger haben säumen zu wollen. Mit Hechthatten die Juden in ihrem Gesuche an den Kaiser, in dem sie die Summe ihrer alten Privilegien in acht Punkten darlegten 3), sich darauf berufen, dass sie der Majestät »jeder Zeit׳ die schuldigiste Gebühr erzaigt, vnd in allen occasionen Sowohl mit Jährlichen ordinari alss grossen extraordinari Anlagen, allergehorsambist bey gesprungen, wie auch künfftig den eusseristen Blutstroppfen 211 Nuz vnd Heil gemain Anligens zuzusetzen, sich allerschuldigist befinden«. Zu Linz, wohl auf dem Wege nach Prag, wo er die Aufstellung einer neuen Armee betreiben wollte, unterzeichnet er am 12. Januar 1645 den Gnadenbrief, in dem er der Wiener jüdischen Gemeinde Stück für Stück all die Hechte wiederherstellte 4), die sein Vater in wiederholten Huldbeweisen ihr verliehen hatte. Die Gründungsurkunde der neuen Judenstadt vom 6. Dezember 1624, die Gewährung der Handelsfreiheit vom 8. März 1625, das Jurisdictionsprivilegium vom 23. November 1632, sie alle waren in diesem neuen Privilegium zusammengefasst, von Wort zu Wort fast durchgängs erneuert und bestätigt. Wieder war ihr Eigenthum gesichert, freie Heligionsübung ihnen zugestanden, die Gerichtsbarkeit des;Obersthofmarschallamtes gewährleistet, der Eintritt in die Stadt und offener Handel freigegeben; von צמח צדק (ג BGA. 37. ß) S. ihr G-esucli weiter n. 3. s) Archiv des k. k. Ministeriums des Innern a. a. 0. Wohl ist dasselbe vom September 1646 datirt, doch scheint die Cojne liier einen Irrthum zu enthalten. *) A. a. 0.: H. Meynert in Jahrbuch für die Geschichte der Juden n, 387 ff. Die ungenaue Darstell ung der Hofkammer bei G. Wolf 106 spricht von 21 wiederum bewilligten Gewölben. »Darumb die Burger selbst angehalten haben sollen«.