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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 38

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 38)
Language
German
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…/3122061-3122082--1513-3123689
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30 es denen von Wien mit ihrem Gesuche .nicht so grimmig Ernst war, als sie sich den Anschein gaben und dass dieses herkömmliche Vorgehen mehr darauf berechnet war, Stimmung zu machen und praktischeren Forderungen den Weg zu ebnen. In der That begniigt sich der Magistrat alsbald mit der Gewährung der Bitte1 dass den Juden die Handelsfreiheit in der innern Stadt entzogen, d. h. den Bürgern die Schwierigkeit der Concurrenz abgenommen werde und die Gerichtsbarkeit des Höfmarschallamtes über die Juden ein Ende nehme, diese vielmehr der quälerischen Jurisdiction der Stadt ausgeliefert werden. Am 2. Juni 1638 wurde denen von Wien die Mittheilung, dass die kaiserliche Entschliessung ג) im Sinne der Stadt erfolgt sei. Vergebens bat der Obersthofmarschall, Wilhelm Heinrich von Stahrenberg, der Kaiser möge ihm wenigstens so lange die Austragung der bei seinem Amte anhängigen jüdischen Prozesse gestatten, als den Juden Zeit gewährt würde, mit ihren Gewölben in der Stadt zu verbleiben. Unbeugsam erklärte der Kaiser am 28. Juni bereits, dass er bei seiner Besolution verharre, wovon die von Wien am 30. verständigt wurden2). Mit Einem Schlage war die Judenschaft vor das Forum des Stadtgerichts gestellt und des Beeiltes, Gewölbe zu miethen, beraubt. Kur zwei Gewölbe sollten ihnen auch ferner zur Aufbewahrung der christlichen Pfänder, die man in der Judenstadt nicht für sicher hielt, eingeräumt werden. Der freie Zutritt zur Stadt oder vollends innerhalb des Burgfriedens war ihnen fortan verwehrt. So waren die werthvollsten Privilegien Ferdinands II. an der Schwelle der neuen Begierung ausser Kraft gesetzt. Unmöglich konnte daher den Juden als Confirmation ihrer Privilegien gelten, was der Kaiser ihnen, spät genug und von so traurigen Massregeln eingeleitet, am 5. November 1638 gewährte, ob auch in der neuen Urkunde3) die Zahl der ihnen zu gestattenden Gewölbe bereits auf vier erhöht und Schutz und Schirm in aller Form ihnen verheissen wurde. Es galt, sich mit Entsagung zu wappnen und gefasst auf bessere Tage zu harren. Die Einsicht konnte ja nicht ausbleiben, dass man -:- , ג) Weschel Nr. XVII tlieilt den ‘Wortlaut der Urkunde mit. G. Wolf Die Juden i. d. L. 24 giebt den 22. Juli als Datum der!Resolution an. ף Weschel XXXV. 8) G. Wolf ib. 25. Archiv des k. k. Ministeriums des Innern IV. T. 1. Nieder Österreich. Vgl. Die Darstellung der Hofkammer bei G_. Wolf 106. 3*

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