Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3122061-3122082--1511-3123687- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
33 war denn auch nach dem Regierungsantritte Ferdinands III. die oberste Sorge der Wiener Judenschaft. Aber auch ihre Gegner knüpften an den bedeutungsvollen Anlass grosse Br- Wartungen. Wenn solch ein friedlicher Wendepunkt im Staatsleben selbst dem Verbrecher sonst nach Brauch und Herkommen Straflosigkeit zu bringen bestimmt war, so schien er dem Wiener Magistrate besonders geeignet, für die Juden einen grundstürzenden Umschwung einzuleiten oder die Bürgerschaft durch eine wohlgeordnete Judenaustreibung zu »erquicken.« Kein Wunder daher, dass die Vorsteher der Wiener Gemeinde sich jetzt beeilten, den Anstoss, den die von Wien durch allerlei unberechtigte Forderimgen in den letzten Jahren erhoben hatten, hinwegzuräumen, und bereits am 6. März 1637. in den ersten Tagen der neuen Regierung, zur Aufrichtung eines neuen Vertragesג) mit der Stadt schritten. Unter ausdrücklicher Wahrung ihres Rechtes erklärten sie sich bereit, gutwillig zur Befriedigung der städtischen Anspriiche 6000 Gulden in Landschaftsobligationen zu erlegen, sobald ihnen ein ordnungsmässiges Grundbuclisexemplar ausgefolgt und ihr Eigenthum von der Stadt ihnen zuerkannt würde. Diese Opfer waren freilich ohne Härte im Innern nicht zu erschwingen, wie sie z. B. Ciement Gutscher, der am 5. Februar 1637 von Ferdinand III. privilegirte jüngste Hofjude, gleich nach dem Regierungsantritte des Kaisers von der Wiener Gemeinde zu erleiden hatte. Diese hatte 3 Tage vor seiner Ankunft ihn in den Bann legen lassen, da sie von seiner Absicht erfuhr, sich in Wien anzusiedeln, ohne zu ihren Lasten beizutragen. Am 26. Februar vor den Vorstand geladen und aufgefordert, sich gütlich mit der Gemeinde zu vergleichen, berief er sich auf das Privilegium des Kaisers, das ihn ermächtigte, in Wien und Prag sich aufzuhalten. Am 23. April wendet er sich an den Kaiser, der die » Verbrecher« bestrafen und ihnen einen Poenfall von 1000 Dukaten auferlegen solle 2). Um solche Schwierigkeiten, wie sie die Gemeinde bei der Steuereinbringimg erfuhr, kümmerte sich jedoch der Magistrat nicht; er strich unbedenklich die Summen ein,zu ג) In! Vertrag־ vom 18. Dezember 1655 erwähnt. Stadtarchiv Kasten IV. 111. J. Nr. 1. 2) Im k. k. Haus-. Hof- und Staatsarchiv samrat dem Privilegium als Beilage. Kaufmann: die letzet Vertreibung. o o