Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 33)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3122061-3122082--1508-3123684- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
marschallamte, bewog einige besonders Privilegirte dazu, den Kaiser anzugehen, dass er von der neuen jüdischen Gerichtsbarkeit sie ausnehme. In der That liess der Kaiser am 9. Juni 1633 zu der Erklärung *) sich bewegen, dass seinem Privilegium eine unbeabsichtigte und ungebührliche Ausdehnung gegeben worden sei, indem die Hofjuden und ihre Schutzgenossen von Anfang an dabei ausgenommen waren, die Absicht einer Schmälerung für den Obersthof־ marschall keinen Augenblick bestanden habe. Gleichwohl gelang _ »• es, wohl in Folge des offenbaren übelstandes von mehrererlei Gerichtsbarkeit und ungebührlicher Bechtsverschiedenheit innerhalb der Juden selber, den Kaiser am 3. März 1635 zur Herstellung des Privilegiums * 2) in seiner ursprünglichen Unbeschränktheit zu vermögen und so die eigene Gerichtsbarkeit der Gemeinde vollkommen zu machen. Die von Wien konnte freilich weder die Höhe der regelmäs־ sigen Auflagen und der besonderen Steuern, zu deren Erscliwingung jetzt die Judenschaft mit neuen Vollmachten zu Gewaltmassregeln in der eigenen Mitte sich hatte versehen lassen, noch auch die pünktliche Erfüllung ihrer Obliegenheiten gegen die Stadt, in der die Juden nie eine Säumigkeit sich hatten zu Schulden kommen lassen, mit der Thatsacke versöhnen, dass sie vertragsmässig zum Mittragen der Landtags- und Soldateneinquartierungsgelder nicht verhalten werden konnten. Dieses scheinbare Vorrecht der Juden schwärte wie ein Dorn im Fleische. Gegen die Gnadenakte des Kaisers war allerdings selbst vom grünen Tische der Stadt aus - Nichts zu beginnen, aber es blieb dem Magistrate unbenommen, Forderungen von Zeit zu Zeit gegen die jüdische Gemeinde zu erheben, welche diese im Bewusstsein von deren Grundlosigkeit als kleine Neckereien zurückwies oder auch unbeachtet liess, bis sie, zu grossen Summen angewachsen, ihr ernstliche Verlegenheiten bereiteten. Die Verträge waren zu jung, der Kaiser gegen offenbares Unrecht zu wenig nachsichtig und viel zu sehr geschäftskundig, als dass ein ernstlicher Anschlag gegen die Juden bei ihm hätte durchgesetzt werden können. Eben hatte er erst die Judenmautli, welche die Kammer wieder hatte einführen wollen, im Juni ג) Meyncrta,. a. 0. 386; G. Wölf, die Juden i. d. L. 19. 22. 2) Meynert a. a. O. 386 f.