Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Journal
- Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
- Volume
- [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
- Date
- 1888-01-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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warf. Die Landtage konnten sie darum nickt zu den Anlagen heranziehen, die mitleidenden Städte, wie man sagte, nicht mit Abgaben, beschweren. So kamen sie ohne Verschulden, da sie nicht zweien Herren doppelt Wolle bringen konnten, in den Schein, als müssige, unnütze und darum schädliche Elemente im Lande zu gelten, die von allen Diensten und Lasten der übrigen befreit seien; für ihre Erniedrigung wurden sie noch scheel angesehen, ob ihrer Aus״ nakmestellung gehasst. Es war daher für die Stellung der neuen Gemeinde der Stadt gegenüber von der obersten Wichtigkeit, auch als städtische Steuerzahler zu erscheinen und auf Leistungen für die Stadtkassa hinweisen zu können. Die kaiserlichen Privilegien und Edicte hatten die Ablösung des Eigenthumsrechtes und die Steuerregelung der Vergleichung der Parteien überlassen. Nur so viel war am 5. August 1625 im Princip ausgesprochen worden, dass Steuern von den Juden gezahlt werden sollten, »wie die Christen getkan.« neue Häuser aber drei Jahre nach Landesbrauch von allen Abgaben frei seien. Allein die Ansprüche der Stadt waren unerschwinglich. Die Juden wiesen darauf hin, dass die Einkünfte, die bisher aus diesem armen Bezirke mit seinen kümmerlichen 24 Häusern gezogen wurden, verschwindend gering gewesen. »Über mehrfeltige gepflogene Handlung vnnd starckhes Zusprechen« Hessen sie jedoch, wie die Commission am 6. Mai 1625 der Stadt erklärt, zu einer jährlichen Abgabe von tausend Gulden sich bewegen. Und zwar sollten, um der Stadt die Einhebung der Steuern von jedem Judenhause besonders zu ersparen, als Ablösungssumme sämmtlicher ordentlicher und etwa ausserordentlicher Abgaben »von allen und jeden Häussern sovil deren gepauet werden möchten«, jährlich sechshundert Gulden an das Stadtsteueramt gezahlt werden. Nur neue, unvorhersehbare, unverhoffte Anschläge sollten in dieser jährliehen Contribution nicht mitbegriffen sein. Die Vermehrung ihrer Häuser innerhalb des Reviers war somit ausdrücklich als durchaus steuerfrei mit in Aussicht genommen. Da ihnen ferner ein eigenem Grundbuch mit dem Rechte zur Einhebung von Gebühren für die neue Judenstadt bewilligt werden sollte, so erklärten sich Vorsteher und Aelteste bereit, zur Deckung der jetzt entfallenden, dem Spittel von Grundgerecktigkeits wegen zustehenden Summe vierhundert Gulden jährlich in das Armenhaus zu Händen des Spittelmeisters zu erlegen. Beide Summen sollten in halbjährlichen Raten