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Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest · 1888-01-01 · [11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888) · page 15

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Journal
Jahresbericht der Landes-Rabbinerschule in Budapest
Volume
[11.] für das Schlujahr 1887-88 (1888)
Date
1888-01-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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12 sen. Zur Beruhigung der Stadtbehörden enthielt diesmal der kaiserliche Befehl die Erklärung, dass die Gerichtsbarkeit des Hof־ marschallamtes nur für die befreite Judenschaft gelte, dass es aber im Übrigen bei des Spittels Gerechtigkeit und ersessenen Bechten in Geldwie in Strafsachen zu verbleiben habe. Die Erweiterung der Judenstadt erreichte bald das Doppelte des ursprünglich ausgesteckten Bezirkes. Noch zehn, beziehungsweise fünfzehn Häuser wurden abgelöst 1). Schon damals mag der Umring der Ghettomauer 698 Klafter 4 Schuh gemessen haben 2). Nur Ein Thor nach der Schlagbrücke zu scheint diesen Bing durchbrochen zu haben. ¥enigstens verbietet der noch erhaltene Entwurf des Yergleichsinstru־ mentes zwischen Bürgerspittel und Judenschaft Strasse, Thor oder Durchfuhr gegen den Tabor hinaus 3). So schien der Bau vollendet, doch war die schwierigste Aufgäbe, die Vergleichung mit der Stadt, noch zu lösen. In die Ordnung des neuen Gemeinwesens hatte sich von Anfang an störend die immer offene, weil stets von Neuem aufbrechende Frage des Steuerverhältnisses zur Stadt eingekeilt, Kalkstein im Gemäuer gleichsam, der Sprünge und Brüche hervorruft. Es ist noch nicht genügend beachtet worden, in welche schiefe und gehässige Stellung zu ihrer Umgebung die Juden durch ihre direkte Besteuerung vom Hofe aus gebracht wurden. Kammerknechte des römischen Beiches, ein Begal der Krone, der Kaiser unmittelbares Eigenthum, waren sie allgemach ein Bergwerk4) geworden, das jeden Baubbau ertragen musste, richtiger noch eine Art zinsender Heerde, die nur darum nicht misshandelt werden durfte, weil sie sonst weniger Nutzen ab- ב) Die Grenzen der Judenstadt sowie die Xanien der früheren Haushesitzer s. hei Weschel, die Leopoldstadt bey Wien (Wien. 1824) 263 f. 2) Allerdings erst nach der Abmessung der Judenstadt vom 26. Oktober 1656 im Archiv der Stadt Wien IV. Lit. J. ISTr. 1. Doch dürfte der jSTeubau von Häusern sich stets in dem ursprünglichen Umringe bewegt haben, der nur unerlieblich erweitert wurde. s) Ebendas, sine dato. *) Stöbbe 25. Am 10. Dezember 1669 ergeht von der Hofkanzlei in Betreff der mährischen Juden an die böhmische Hofkanzlei die Weisung, dass »Ihre Khayserl. Majestät sich vorhin klar genueg erclärt gehabt, dass sie die Judenschafft alssHir landtfürstliclies eigentliiimliches Cammergueth vber ihren .obhabenden Tribut weither nicht W’olten belegt haben.« (Im k. k. Hofkammer- .archiv : Niederösterr. Herrschaftsakten, Österr. 10. Easc. 29/2). "

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